it-Ticket-Aktion: Besteller zahlen nicht, jetzt reichts!

  • vielleicht könntet ihr Käufe oder solche Aktionen beim nächsten Mal per Bankkonto machen und Überweisung, ist das Geld drauf, dann kommt das Ticket, früher nicht.
    das was passiert ist ist ärgerlich, wmöglich hätte es Christian verhindern können oder so, aber jeder macht mal einen Fehler und allein der Gedanke zählt, jetzt macht meinem Namensvetter nicht unterbringen :)
    Man muss jetzt einfach einsehen das jemand ohne zu Bezahlen etwas Bekommen hat, das am Schluss seinen Wert verliert.


    Ich hoffe nur, das derjenige der noch nicht gezahlt hat, sich wenigstens bei Christian meldet.
    Man muss sich ja nicht hier öffentlich entschuldigen und den Betrag bezahlen, und das Geld sollte(besser früher) nach der Veranstaltung überwiesen werden.
    Klar gibt es immer schwarze Schafe, aber zu 100% lässt sich nichts verhindenr.


    Vielleicht einfahc beim nächsten Mal Email an den Fanclub mit Postadresse, der Betrag wird aufs Konto überwiesen, etwa ,,TICKET Username" und fertig.


    Trotzdem hoffe ich das es weiter Aktionen geben wird, dann abgesehen von 3 Personen sind alle anderen Dankbar und haben überwiesen, und das habn 2 dieser 3 schon eingesehen ;)

    <!---

    The rain auditions at my window
    Its symphony echoes in my womb
    My gaze scans the walls of this apartment
    To rectify the confines of my tomb


    -->


  • Also dein Stromrechnungsvergleich hinkt wohl noch um einiges mehr, da der Nicht-Zahler den Strom ja nicht gewinnbringend weiterveräußern kann, sodass ein Dritter im Endeffekt geschädigt wird. Außerdem wird der "Artikel" beim Stromabschalten ja nicht beschädigt. Es wird lediglich eine Leistung nicht weiter erbracht, für die nicht bezahlt wurde. Eine völlig andere Situation - da der Geschädigte niemand drittes ist!


    Beim Ticket-Thema ist ausschliesslich derjenige Schuld, der unbezahlte Tickets weiter veräußert!


    Letztendlich bin ich kein Jurist und weis natürlich nicht, wie ein Urteil ausfallen würde. Aber ich bin sicher, dass es nicht so eindeutig ausfallen würde, wie es einige hier gerne hätten.


    Meiner meinung nach ist das ungültig machen eines Artikels durchaus mit der "Zerstörung des TVs" vergleichbar!

    • Offizieller Beitrag

    Meiner meinung nach ist das ungültig machen eines Artikels durchaus mit der "Zerstörung des TVs" vergleichbar!


    aha und was nun?
    Der Veranstalter hat jederzeit das Recht, ein Ticket ungültig zu machen, wenn das nicht bezahlt wurde. Im Fußball ist das Gang und Gebe - und äußerst praktisch. Verliere ich meine Tickets, krieg ich neue, mit den alten kommt man nicht mehr rein.


    Und noch mal zum Verfahren:


    Der Veranstalter hat die Tickets verschickt - per Einschreiben inklusive Rechnung. Zuvor haben die Leute das per Mail bestellt - natürlich unter Angabe der Postadresse und der Erklärung, binnen 14 Tage das Geld zu überweisen.


    Also, Ticket per Einschreiben, Rechnung. Was folgt dann? Richtig, die Rechnung wird bezahlt. Wird diese nicht bezahlt, hat der Verkäufer natürlich das Recht, seinen Artikel wieder einzuziehen, in dem Fall das Ticket. Da rede ich noch nicht mal von einer Betrugsanzeige.


    Wo ist also das Problem? Natürlich wäre es für potenzielle Dritte ärgerlich, ungültige Tickets gekauft zu haben. Deswegen wird aber kein anderer diesen Schaden mal eben so finanzieren wollen. Also werden die Tickets ungültig und neue Tickets für diese Plätze seitens des Veranstalters ausgestellt.


    Das Verfahren hat entsprechend auch der Veranstalter festgelegt. Wir haben lediglich die Bestellungen gesammelt und die Plätze zugewiesen.


    Die beiden säumigen Zahler wurden übrigens darüber in Kenntnis gesetzt, dass Ihre Tickets nunmehr ungültig sind bzw ungültig werden, wenn die Rechnung nicht innerhalb einer Frist bezahlt wird.


    Und nochmal: Ich bin sehr erschrocken darüber, dass uns/mir hier vorgeworfen wird, einen "Fehler" begangen zu haben. Wir haben alles korrekt und so fanorientiert, wie es geht, abgewickelt.

  • Jetzt reite doch nicht so auf dem "Fehler von euch" rum. Natürlich habt ihr keinen Fehler in dem Sinne gemacht. Im Gegenteil: ich habe doch gesagt, dass auch ich eure Aktion toll finde! Aber auch euch muß es doch bewußt sein, dass der Verkauf eines Artikels auf Rechnung durchaus problematisch werden kann, wenn der "Käufer" nicht zahlt. Nicht ohne Grund bieten ja auch viele Händler diesen "Service" gar nicht mehr als Zahlungsoption an - eben wegen solchen Fällen!


    Was den Rest der Sache angeht, drehen wir uns im Kreis. Ich bin einfach der Meinung, dass das Sperren der Karten eben NICHT denjenigen "bestraft", der nicht bezahlt. Derjenige hat halt am Ende nichts von seinem Betrugsversuch.


    Mir geht es bei der ganzen Sache nur darum, dass ihr mit dem Sperren, UNTER UMSTÄNDEN einen unwissenden Fan (im Falle eines Weiterverkaufens) schädigt, und zwar mit allen genannten Konsequenzen für ihn!


    Stattdessen wäre es viel sinniger, den Betrüger selbst zu bestrafen! Ihr habt die Ware verkauft, er nicht gezahlt. Also sollte es den ganz normalen Weg gehen: Mahnung, ...etc.


    Und selbst wenn es sich so lange hinzieht, bis das Konzert schon vorbei ist. Derjenige erhält seine Strafe! Punkt!


    Ob das Konzert am Ende von ihm oder einem weiteren Käufer besucht wurde, spielt doch dann keine Rolle, wenn ihr am Ende (wenn auch später) euer Geld habt.


    Da verstehe ich euer Problem ganz ehrlich nicht?


    Bei allem Verstänis und Lob für eure Aktion: jede Zahlungsoption hat Vor- und Nachteile, sowohl für Käufer, als auch Verkäufer. Und beim eingehen eines Kaufvertrages muß sich jede Seite im Klaren sein, was auf ihn zukommt, oder zukommen kann! Dafür gibt es ja auch einen verbindlichen Kaufvertrag, den jeder von beiden eingeht!

    • Offizieller Beitrag

    @ E.M.:

    Du begreifst es einfach nicht. Die Sperre einer Konzertkarte bestraft natürlich den Käufer. Punkt.

    Falls dieser die Karte - verbotenerweise - weiterveräußert, liegt das volle Risiko beim Käufer, der die Karte letztendlich erwirbt. Das Verbot der Weiterveräußerung gilt übrigens zumindest bei vielen Fußballverein generell für jede Karte, auch wenn sie regulär und zeitnah bezahlt wurde. Sollten solche Tickets bei Ebay auftauchen und sich den Clubs die Möglichkeit bieten, die Seriennummer des Tickets herauszufinden, werden diese gesperrt. Strafen sind hier teilweise sogar noch härter (Ausschluß von Vereinsmitgliedern, Stadionverbote etc).

    Es ist völlig falsch, hier jetzt den Fanclub anzuprangern, mögliche Ebay-Käufer solcher Karten zu "bestrafen"! Was hier passiert, ist beim Handel mit Eintrittskarten für Konzerte, Sport- und andere Veranstaltungen gängige Praxis!

    • Offizieller Beitrag

    Man kann sicher trefflich darüber streiten, wie das Ganze strafrechtlich zu verorten ist, und von der ethischen Seite her besteht wahrscheinlich Konsens, dass solches Verhalten vom Kategorischen Imperativ nicht gedeckt ist.


    Wenn sich dann aber hier die klugen Köpfe erheben und kundtun, dass die Lieferung auf Rechnung ein Fehler gewesen sei und dass "man" sowas ja "natürlich" nicht macht, dann frage ich mich, ob diejenigen, die so etwas äußern, sich eigentlich im Klaren darüber sind, was sie da eigentlich genau sagen.


    Die Lieferung auf Rechnung ist ein Vertrauensbeweis: Ich schicke Dir vorab schon die Ware, die Du bestellt hast, weil ich Dir vertraue. Ich habe Vertrauen in Deine Ehrlichkeit, deshalb bekommst Du die Ware schon vor dem Geld.


    Wer nun schon immer gewußt hat, dass das ein Fehler ist, der sagt eigentlich auch: Man kann den Usern in diesem Forum nicht trauen, genauer gesagt: Man kann einzelnen Usern hier nicht vertrauen, und deshalb muss darf man (leider) grundsätzlich keinem User hier vertrauen.


    Das Schlimmste daran ist: Diese Leute haben ja auch noch recht. Jedenfalls soweit man die Leute nicht persönlich kennt.


  • Stattdessen wäre es viel sinniger, den Betrüger selbst zu bestrafen! Ihr habt die Ware verkauft, er nicht gezahlt. Also sollte es den ganz normalen Weg gehen: Mahnung, ...etc.


    Und selbst wenn es sich so lange hinzieht, bis das Konzert schon vorbei ist. Derjenige erhält seine Strafe! Punkt!


    Theoretisch ja. Praktisch hat man aber sehr oft in solchen Fällen nur Ausgaben (Mahnbescheid, Gerichtsvollzieher usw.), sieht aber selbst keinen Cent, weil beim Schuldner nichts zu holen ist und er unter die Pfändungsfreigrenzen fällt.


    Wenn Du so sicher bist, dass es das Geld zurückgibt und Du nicht willst, dass die Karten gesperrt werden, dann zahl Du doch für die Schuldner und lass Dir im Gegenzug die Forderung abtreten.

  • Bislang ist die Anzahl derjenigen, die den Organisatoren dieses tollen User-Service ein falsches Vorgehen attestieren, verschwindend gering. Von daher hoffe ich, dass diese vereinzelten Stimmen nicht als repräsentativ für das Forum angesehen werden.
    Mir erscheint es befremdlich, dass ein Umgang, der auf Vertrauen basiert, Anlass zur Kritik sein soll und stelle mir umgekehrt vor, welcher Aufschrei im Forum wahrzunehmen wäre, wenn User von einem grundsätzlichen Misstrauen ihnen gegenüber ausgehen müssten.

  • Das Verbot der Weiterveräußerung gilt übrigens zumindest bei vielen Fußballverein generell für jede Karte, auch wenn sie regulär und zeitnah bezahlt wurde.


    Ich glaube, hier liegst du falsch (siehe Link)


    Ticket-Urteil: Fans dürfen Eintrittskarten weiterverkaufen Seatwave begrüßt BGH-Entscheidung zum Tickethandel



    Mir geht es bei der ganzen Sache nur darum, dass ihr mit dem Sperren, UNTER UMSTÄNDEN einen unwissenden Fan (im Falle eines Weiterverkaufens) schädigt, und zwar mit allen genannten Konsequenzen für ihn!


    Stattdessen wäre es viel sinniger, den Betrüger selbst zu bestrafen! Ihr habt die Ware verkauft, er nicht gezahlt. Also sollte es den ganz normalen Weg gehen: Mahnung, ...etc.


    Da kann ich mich nur anschließen.


    Noch ein Gedanke: Wenn so ein betrügerisches Verhalten nicht sanktioniert wird, wird der Täter doch geradezu dazu ermutigt, so etwas noch einmal zu versuchen. Ich denke nicht, dass dies in eurem Sinne ist!


    Theoretisch ja. Praktisch hat man aber sehr oft in solchen Fällen nur Ausgaben (Mahnbescheid, Gerichtsvollzieher usw.), sieht aber selbst keinen Cent, weil beim Schuldner nichts zu holen ist und er unter die Pfändungsfreigrenzen fällt.


    Mag sein, aber die "Bestrafung" eines gutgläubigen Dritten, der die Karte gegen Geld erwirbt und dann aufgrund der Sperrung nicht ins Konzert kann, ändert an diesem Umstand auch nichts.

    But we never leave the past behind, we just accumulate...

    "Von jedem Tag will ich was haben

    Was ich nicht vergesse

    Ein Lachen, ein Sieg, eine Träne

    Ein Schlag in die Fresse"

    • Offizieller Beitrag

    Ich bin dafür, dass bei der nächsten solchen Aktion - falls es überhaupt nochmal sowas gibt - die Karten (oder was auch immer es dann ist) genau erst dann verschickt werden, wenn absolut alle bezahlt haben.


    Dann haben nämlich nicht ChriBeHePe allein das Theater, sondern wir haben alle was davon.