Frage zum Copyright bei Coverversionen

  • Hiho. Wollt mich mal hier über etwas erkundigen:


    Angenommen, ich hätt mich am Klavier aufgenommen, wie ich eine eigene Interpretation von nem Genesis Lied spiele. (Im Myers-style, destwegen Post in dem Forum hier)


    Wäre es mir den Copyrighttechnisch erlaubt, wenn ich ausdrücklich erwähne, dass das Ursprungslied NICHT von mir ist (und originalautor etc angebe), es hier oder irgendwo im Internet zu posten, ohne dass mir 1ne CR Klage ins Haus flattert?


    Wenn "nein" welche Bedingungen müssten dann erst erfüllt werden?

  • ...solange du damit kein geld verdienst kannst du covern was du willst. als demo oder so. aber wie gesagt, du darfst damit nix verdienen. wenn du es live aufführst, muss der veranstalter an die gema zahlen. aber das muss er sowieso. also live kannste machen was willst du und als aufnahme darfst du es nicht verkaufen... -Pete-

    TPT:

    2010: Hamburg

    2014: Hannover, Hamburg

    2017: Hamburg, Dresden, München, Stuttgart

    2018: Bremen, Hannover, Berlin, München, Aschaffenburg, Köln

    2019: Pratteln, Stuttgart, Frankfurt, Hamburg

    2021: Amsterdam, München, Pratteln, Stuttgart, Köln

    2022: Aarau, Zoetermeer, Hamburg, Berlin

    2024: Amsterdam, Zürich, Berlin, Köln

    BS:

    2020: Helmond

    2023: Helmond, Paris, Madrid, Barcelona, Bolognia, Milano, Rom, Aschaffenburg, Köln, London

  • Hallo; ich kenn mich da gar nciht aus; aber das hier wäre doch die Antwort auf deine Frage, oder???
    GEMA - Häufig gestellte Fragen (FAQ)


    Muss ich vor einer Tonträgerherstellung den Urheber oder Verlag fragen, wenn ich die Originalaufnahme kopiere?


    JA. Wenn Sie vorbestehende Original-Aufnahmen von Musikwerken auf Ihrem Tonträger verwenden, beachten Sie bitte, dass das Leistungsschutzrecht mit den Produzenten oder Verlagen vorab abgeklärt werden muss. Diese Rechte werden in der Regel vom Tonträgerhersteller wahrgenommen. Sind die Leistungsschutzrechte vom Nutzer nicht eingeholt worden, gelten die von der GEMA eingeräumten urheberrechtlichen Lizenzen rückwirkend als nicht erteilt. Für weitere Informationen wenden Sie sich bitte an die Deutsche Landesgruppe der IFPI: www.ifpi.de | Die deutschen Phonoverbände.

  • Zitat

    aber das hier wäre doch die Antwort auf deine Frage, oder???


    Nein.
    Es ist ein großer Unterschied, ob du einen Tonträger mit der Coverversion erstellst, sprich eine CD aufnimmst und verkaufst; oder ob du deine Hobby-Klimpereien mitschneidest und hier im Forum zum kostenlosen Download anbietest!
    Letzteres ist erlaubt, wenn du dich nicht als Urheber des Musikstückes ausgibst.


    Also: her mit deinen feinen Coverstücken :)

  • Machst du nur instrumental?

    sag Bescheid, wenn man dein Machwerk online bewundern kan, dass interessiert mich sehr!


    Das Urheberrrecht gilt meines Erachtens auch nur für die Kommerzialisierung, es kann ja nicht in deinen persönlich Bereich reinspielen und deine Freiheit einschränken, diese Tonfolge in dein Klavier einzutippen, um "es deinem engeren Bekanntenkreis als Sicherungskopie zu Verfügung zu stellen", ach ne das war für CDs brennen;)


    Aber wenn du irgendwo ne E-Mailadresse angibst unter der man dich erereichen kann, kann dir eigentlich sowieso keiner was...

    Polizisten sind ja auch dazu angehalten, es zu probieren dich zu erreichen, wenn du eine Numer ins Fenster gelegt hast, bevor sie dich abschleppen...

    *:verneigen: genialer Verleich :verneigen: * ;)

    Saw that look of recognition

    When they know just who you are

  • Nun, zum eigentlichen Thema kann ich mich nicht äußern (das ist - wenn es hart auf hart geht - wirklich eine Sache für Juristen, die sich auf den Punkt mit der aktuellen Rechtslage auskennen).


    In einem Punkt ist es allerdings angebracht, eine gewisse Vorsicht walten zu lassen. Die Vorstellung, daß das nicht-Erwirtschaften von Geld automatisch mit rein privater Aktivität gleichzusetzen ist, entspricht in vielen Bereichen nicht dem Stand der Gesetze.


    Zwei konkrete Beispiele:


    1) Es ist in Deutschland legal, Code 1 DVDs zu besitzen und diese privat weiterzuverkaufen - zum Beispiel an Freunde. Es ist auch legal, jemanden privat zu fragen, ob er sie kaufen möchte (also zum Beispiel den Nachbarn). Das hat einige dazu gebracht, Code 1 DVDs in eBay zu stellen, und prompt wurden sie abgemahnt. Sofern es anschließend zu Prozessen kam, ging die Mehrzahl zugunsten der Unterhaltungsindustrie aus. Die Begründung der Gerichte: Wird die Ware bei eBay oder Amazon Marketplace eingestellt, dann richtet sich das Angebot an eine "anonyme" Öffentlichkeit, zu der man *vorher* (also vor dem ersten Kontakt über die jeweilige Platform) keinen persönlichen Kontakt hat. Dadurch wird der Verkauf (im Sinne der deutschen Gesetze) "gewerblich". Der Umstand, daß es nur ein Einzelexemplar war, und kein Profit erwirtschaftet werden soll (z.B. durch Angebot unter Neupreis) wäre im Sinne des Gesetzes unerheblich. Die Abmahnungen waren somit zulässig.


    2) Es gab zahlreiche Abmahnungen im Zusammenhang mit der Impressumspflicht im Rahmen des Telekommunikationsgesetzes. Dieses schreibt unter anderem vor, daß bei "gewerblichen" Websites die Straßenadresse und Telefonnummer offen auf der Website sichtbar sein muß. Obwohl das Gesetz - im Grundsatz - private Websites ausnimmt, überließ es der Gesetzgeber den Gerichten, da den Rahmen abzustecken. Und genau das taten sie dann auch... Es gibt ein Grundsatzurteil, daß z.B. die Formulierung "Willkommen auf ******.de" auf der jeweiligen Startseite den zitierten Domainnamen wie eine "Marke" benutzt, und die Website dadurch "gewerblich" wird. Der Umstand, daß er gar nicht als Marke eingetragen ist (und die Website nur dazu dient, die Kegelbrüder zu grüßen) wäre im Sinne des Gesetzes unerheblich. Die Abmahnungen waren somit zulässig.


    Bevor jetzt ein großes Geschrei losgeht, von wegen Paranoia - ja, das ist eigentlich kompletter Schwachsinn, aber nein, ich habe es nicht erfunden. Zahllosen Menschen ist das passiert, und allen Opfern blieb nichts weiter übrig, als vierstellige Abmahnsummen zu bezahlen, oder sich auf Prozesse einzulassen, bei denen sie dann fünfstellige Summen verloren.


    Das alles wirft schon die Frage auf, ob die Bereitstellung eines Downloads auf einer Website tatsächlich durch das Recht der privaten Weitergabe abgedeckt ist. Kann sein ja. Kann sein nein. Ich weiß es nicht, und wer hier ängstlich ist, sollte vielleicht doch den Rat eines Juristen einholen.

    "If it's worth doing, it's worth overdoing!" (THE DEEP FREEZE MICE)

  • Als kleines Schmankerl möcht ich euch mal eine kleine Demo File von meiner Arbeit präsentiern. (..klar ist ja, dass ich weder mit der Aufnahme noch mit dem Hochladen irgendetwas verdiene)



    Putfile - WuSchell plays Genesis


    Das Lied dürfte jederman hier bekannt sein. ;)
    Ich hab es mir zum covern rausgesucht, weils für mich die größte Herausforderung war. Immerhin ist es im Original dermaßen "überladen" mit orgel/basspedal/stringsynthesizern/(und gaaaaaaaanz weit zurückgemischt auch eine gitarre die wir hacket zuschreiben dürfen, japp) sodass es nicht leicht ist eine one-piano-only-version davon zu machen.
    Ich vermute ja immernoch, es ist DIESES Lied, welches Tony banks den Spitznamen Wall of Sound verliehen hat. (Schon mitbekommen, dass Hackett im Original da irgendwo im audiokuddelmuddel ein Solo hat?)


    Hier hört ihn nen Ausschnitt von meiner Version. Um es qualitativ hochwertig bereitzustellen gibts eine 10mb wave datei. Laden dauert also etwas :)


    Bin offen für jede Form von konstruktiver und destruktiver Kritik!


    Ahoy..



    PS ich mag dieses Lied und das Soundgewand in welchem es daherkommt :D