§97 Abs. 1 URGH: Pink Floyd gegen Sparrow

  • Naja, solche Best Ofs gabs ja in verschiedenen Territorien. Ich hab zB. die "Rock Theater" mit PG als Slipperman am Cover.


    Die Abgebildete ist eine von Buddah records für den US-Markt. Müsste damals rechtmäßig lizensiert veröffentlicht worden sein. Schützt natürlich nicht vor übereifrigen Abmahnbriefschreibern.

    you're the ones we've been waiting for...
    Genesis - 98 München - 07 Linz, Düsseldorf x 2, Berlin, München - 22 Berlin x 2, London x 2

    Einmal editiert, zuletzt von duke77 ()

    • Offizieller Beitrag

    Damit ich nicht bald mit Jack im gleichen Gefangenenkahn sitze: Weiß jemand, ob folgende Platte "legal" also verkaufbar ist?
    (falls ja: sie ist 3 min nach der passenden Antwort bei ebay für 15 € zu erwerben!)

    Ganz normale und legale Ausgabe. Buddha Records war jahrelang der offizielle Vertrieb für Charisma in USA. Da kann kein Abmahnanwalt irgendwas dran finden.

  • Ganz normale und legale Ausgabe. Buddha Records war jahrelang der offizielle Vertrieb für Charisma in USA. Da kann kein Abmahnanwalt irgendwas dran finden.


    Rechtsanwälte können alles, oder es versuchen.....:);)
    Wie war noch der Witz?:
    Auf einer Fete für Rechtsanwälte schmuggelt sich einer rein und sagt zum besten Anwalt:
    ¨Herr Doktor, darf ich ihnen für 1000 Euro zwei Fragen stellen?¨
    ¨Aber sicher, mein Sohn, welches ist die zweite Frage....?¨:p

    Das Leben ist eine Illusion, hervorgerufen durch Alkoholmangel

    Charles Bukowski

  • Super interessanter Faden. Zur Sache könnte ich nur allgemeines, aber sehr fundiertes Gequieke über richterliche Freiheit (Schill), die mal-so-mal-so gewahrte Nicht-Existenz von Präzendenzfällen und die hoffentlich im VW-Kielwasser bald mal einzuführende Sammelklagen-Institution einbringen, also nix.


    Stattdessen ein Rätsel. Leider wird der Link nur noch kurz aktiv sein. (Vllt kann das Bild jemand für mich sichern?) Ein ebay Startgebot für Steve Hackett mit 99 $
    Text: Alle von Steve Hackett getexteten Songs werden von Steve Hackett veröffentlicht mit Ausnahme von Watcher Of The Skies usw


    Was ist das ?



    Steve Hackett LIVE ARCHIVE NEARFEST CDx2 UK Camino Records M-/VG+ | eBay

  • 99,- :) Dass die LiveArchive Serie von SH (ja ist ganz offiziell, gabs auf seiner HP, Camino war sein eigenes Label vor der Trennung von Kim Poor und Billy Budis) sich mal als so eine Wertanlage herausstellen würde...

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  • Nun Wunsch und Wirklichkeit liegen aber Welten auseinander.
    Auf Discogs , versucht er diese Scheibe auch identisch zu verkaufen.



    Nur hier die Statistik auf Discogs


    Interesse wohl recht gering.


    • Zuletzt verkauft:


      21 Mar 15

    • Niedrigster:


      29,90 €

    • Durchschnitt:


      49,98 €

    • Höchster:


      56,54 €


    Kein Geist ist in Ordnung, dem der Sinn für Humor fehlt.

    Samuel Taylor Coleridge


  • Na ja, die Amerikaner haben, soweit ich das auf Ebay bisher feststellen durfte, ein ohnehin eher seltsames Preisverständnis. So manches Stück Technik wurde von mir da schon liegen gelassen, weil der Verkäufer offenbar nicht in meiner Realität heimisch war.

    Niveau sieht nur von unten aus wie Arroganz.

  • :zerschlagen: RUHE IM GERICHTSSAAL! :zerschlagen:

    BACK TO TOPIC!!!


    Gesicherter Wissensstand bisher: Unwissenheit schützt vor Strafe nicht! Desweiteren: Dieses und Ähnliches ist zu unterlassen! Aber: Obwohl Abmahnung zulässig ist, ist kein "Schaden" entstanden. Es liegt ein seltener Fall vor: Gesetzeswidrigkeit ja, Schuld nein!


    Mit etwas Verspätung hier die Zusammenfassung meiner Zusammenkunft mit dem Jura-Absolventen. Er ist um einen netten ersten Eindruck bemüht, empfängt mich selbst an der Tür, geleitet mich herein an den Gesprächstisch und bietet Getränke an. Jaja...


    Dann ans Eingemachte. Er erklärt mir mit der Analogie eines Ladendetektivs, der bezahlt werden muss, egal ob jemand klaut oder nicht, dass die "Ermittlungskosten" der abmahnenden Kanzlei (fortan Feind genannt) nichtig seien, denn so einen Job kann ein Computer machen. Auf die Frage nach der DVD drücke ich ihm das Beweisstück in die Hand und er kommt zu dem Schluss: "Die sieht ja echt aus. Und das haben sie aus dem real oder Saturn?" Also auch hier: Kein nachweisbares Verschulden meinerseits. Es eröffnet sich ein interessanter Nebenschauplatz. Hätte ich den Kassenbeleg und es wäre noch nicht verjährt, könnte ich den Händler drankriegen. Ich wähne mich in vorteilhafter Position, denn ich bin ein Bilderbuch-Quittungs-OCDler. (Ende vom Nebenschauplatz: Ich kann zwar das Entstehen meiner Genesis-Sammlung beginnend 2003 nachvollziehen, doch der Beleg zum Beweisstück fehlt. Muss ein Geschenk gewesen sein...)


    Nun werden zwei Szenarien entworfen. Die Unterlassungserklärung wird abgeändert fristgerecht abgegeben. Ich sähe zwar keinerlei Vergehen ein, aber als Gefallen verzichte ich darauf, das Teil zu verticken und mich der Härte des Gesetzes zu unterwerfen, sollte ich es doch tun. Aber wegen des Geldes. 200 der 370€ werden auf keinen Fall bezahlt. Die Frage ist, in jedem Fall wieder "ohne Schuldeingeständis", gönne ich dem Feind die 170€ "Aufwand" oder blockiere ich voll. Denn: mein recherchiertes Urteil von der Reduktion des Streitwertes und letztendlich 50€ Mahngebühr (immer die 250€ Honorar meines gewählten Anwalts im Hinterkopf halten :rolleyes:) bezieht sich auf Urheberrecht ALTE FASSUNG. Es war im Ermessen des Richters den Streitwert festzulegen, das hielt der Gesetzgeber für ineffizient und hat alles pauschalisiert. Mein "Vergehen" bedeutet 1000€ Streitwert, basta. Und für alles zwischen 1000 und 1500€ werden genau die Gebühren verlangt, denen ich gegenüberstehe. Das bedeutet, so oder so steht der Verlust ins Haus. :(


    Die Klagewahrscheinlichkeit sei extrem gering, da die feindliche Strategie nunmal besagt, dass einmal die Hand ausgestreckt wird und fertig. Die beiden unwahrscheinlichen Fälle der Klage: Ich hätte nix bezahlt. Diesen Teil hätte ich zu verschulden und somit würden Verfahrenskosten geteilt. Aber wenn ich die 170€ zahle, hätte ich mich korrekt verhalten und der gierige Feind kriegt die Schlappe und ich könnte die Gerichtskosten erstattet bekommen. Mit diesen zwei Szenarien gehe ich nach Hause. Beim Schildern der Sache zu Hause fiel mehr und mehr die Analogie zu einem Pokerspiel auf. Man wird beim harmlosen Stöbern im eBay-Kasino in ein Hinterzimmer an einen Tisch gezerrt wo die Blinds bereits extrem hoch sind. Aber man sitzt hinten und darf sich die Karten anschauen. Man denkt die Karten sind gut genug und geht die erste Runde mit. Doch wenn die Gegner dann weiter erhöhen und man stellt fest, die Karten waren doch nicht so toll (weil man sie zum Beispiel falsch rum hielt :rolleyes:), denkt man sich das Offensichtliche: Möglichst billig aussteigen.


    Insofern habe ich den Anwalt angewiesen, die Zahlung von 170€ anzukündigen. Dann kommt ein böser Brief vom Feind, der ignoriert wird. Das wäre das Übliche meint der Fachmann. Am Ende bekommt er von mir ein Honorar. Man könnte als Win verbuchen, dass das Geld nicht die Scharlatane bekommen (oder schlicht ein anderer, besserer ;) ). Aber mich wird das finanziell 2 Monate zurückwerfen, wie erst mein neues Telefon und Phil Collins mit seinem Live Comeback, nur diesmal unfreiwillig. :rolleyes:


    Dennoch: wenn die Schweine Bock haben, sich mit mir anzulegen. Dann will ich das Weiß in ihren Augen sehen. Denn auf eine Sache sind sie nicht gefasst: Der Moment, wenn Jack Sparrows Schwiegerpapa wirklich die Saite reißt :teufelgrins:


    PS: Ein Kollege fragte mich, ob ich eine Rechtschutzversicherung hätte. Auf Verneinen erwiderte er: "Das ist was, was man sich ab 30 schon mal gönnen kann".


    PPS: Die foreninterne Kickstarterkampagne sagt ja, dass jeder Spender irgendwie auf einem Artwork, das ich zu dieser Episode anfertigen werde, erscheinen wird. Bisher notiere ich 1,50€ von Ralf-Peter und zumindest positive Vibes von charles, chandelier und mutzel. Herma wie immer, schwer festzulegen. Trotzdem Danke bis hierher! :huhu:

    • Offizieller Beitrag

    (Ende vom Nebenschauplatz: Ich kann zwar das Entstehen meiner Genesis-Sammlung beginnend 2003 nachvollziehen, doch der Beleg zum Beweisstück fehlt. Muss ein Geschenk gewesen sein...)


    Dann ist die Lösung doch denkbar einfach: zieh den Schenker vors Gericht und verklag ihn auf 170 EUR + Spesen Schadenersatz. Dann kommst du +/-0 aus der Sache raus. Gut, du hast dann vermutlich einen Bekannten/Verwandten weniger im Portfolio. Aber mal ehrlich: braucht man Freunde, die einen mit solch heißer Ware beschenken?


    Dieser Hinweis ist kostenlos und dafür brauchtest du nicht einmal eine Rechtschutzversicherung!


    :teufelgrins: