Wenn du (nicht wir!) das so festhältst, hast du die von uns beiden angeführten Paragraphen der StVO nicht richtig verstanden.
Es geht mir eigentlich um etwas anderes als um die Paragraphen, die du reitest.
Und hinsichtlich der Härte des Gesetzes (eine Angemessenheit setze ich da immer voraus) hattest du den Fokus allein auf die Autofahrer im Stau gelegt, eclipse auf die Aktivisten. Beides ist in diesem Fall falsch.
Genau darauf, dass eclipse falsch liegt, zielten meine Bemerkungen ab. Dass Autofahrer innerorts keine Rettungsgasse bilden müssen, wusste ich nicht, da habe ich hinzugelernt. Dass auch ich falsch liege, hatte ich allerdings billigend in Kauf genommen, um den Punkt bzgl. der Aktivisten herauszuheben - daher mein "angemessen", das bei Absenz von Verschulden eben auch ein Freispruch sein könnte (um das jetzt noch ganz ausdrücklich auszuformulieren).