• Vielleicht kriegen wir hier mal ein paar Fragen geklärt. Sicher, wo kein Kläger da auch kein Richter, aber zumindest sollte man doch wissen auf welchem Eis man da schlittert.
    Ein paar Fragen zum Anfang:
    Da gibts ja ne Menge Leute die laden bei Youtube ganze Songs hoch. Rechtslage kritisch, oder?
    Wie ist es denn wenn man auf einer Plattform wie zB Rapidshare Songs mit einer begrenzten Downloadmenge hochlädt? Oder ist das Wurscht? Spielt die Konvertierung eine Rolle? Oder wenn man Snippets macht und diese öffentlich (zB hier) postet?
    Fragen über Fragen......
    Letzten Endes betrifft dies ja auch die Forenbetreiber, da diese ja dagegen vorgehen müßten. :gruebel:

    • Offizieller Beitrag

    Die Rechtslage ist eindeutig: Wenn Du nicht der Inhaber der Urheberrechte des Inhalts X bist und/oder keine ausdrückliche Erlaubnis des Urheberrechtsinhabers hast, den Inhalt X verfügbar zu machen, und den Inhalt dennoch verfügbar machst, brichst du das Recht. (Unabhängig davon, ob der Rechteinhaber das verfolgen läßt.)


    Schnipsel sind, soweit ich weiß, unter bestimmten Umständen in Ordnung.


    Hakelig wird das Ganze durch die widersprüchliche Rechtslage zum "Kopieren für Freunde".

  • Mein Tip....geh ins Geschäft und kauf dir dort die Musik,die du gerne hören willst....du hilfst dem Geschäft,dem Künstler und bist dabei auf der sicheren Seite und brauchst kein schlechtes Gewissen haben...!!!!!!!;)
    Mit solch rechtlichen Dingen,die Du wissen willst,kenn ich mich leider nicht ganz so aus!!!:gruebel:

  • Mein Tip....geh ins Geschäft und kauf dir dort die Musik,die du gerne hören willst....du hilfst dem Geschäft,dem Künstler und bist dabei auf der sicheren Seite und brauchst kein schlechtes Gewissen haben...!!!!!!!;)


    Mache ich ja. Dies betrifft aber nicht die Fragen die ich hatte. Das muß sich doch irgendwie klären lassen....ich meine letzten Endes mache ich ja auch Werbung für die Künstler. :augenrollen:

  • Wieder fantastische Gemäldekunst freigegeben. Aber ach ... Yesss und Oh-nein liegen wieder mal eng beieinander. 70 Jahre nach Todestag gibt der Urheberrechtschutz den Blick auf Werke verstorbener Künstler frei und das waren zum 1. Januar ganz wunderbare Nachrichten. >Vor 70 Jahren starben Künstler aus Zeiten des DADA wie Schwitters und Bühnen-Duda Valentin (Ich heiße Falentin, Sie sagen ja auch nicht Water)


    Nur haben Deutschland und Österreich weltweit so ziemlich einmalige Rechtsgüter: Anders als in der cosmopolitischen Welt draußen schafft das Deutsche Recht einen neuen 50-ig jährigen Rechtsschutz, wenn z.B. ein Museum das Original FOTOGRAFIERT und in einem Folder, Katalog o.ä. veröffentlicht. Der Schutz dieses Rechts an der Fotografie übertönt die Gemeinfreiheit des Originals. Wikimedia und damit auch "das übrige Netz" dürfen die Fotos der Kunstwerke nicht verwenden. Wikimedia hat vor 4 Wochen vor dem BHG eine (Muster-) Klage gegen solchen Sekundärschutz verloren.


    (PD Fasziniert habe ich mir die Comments unter den beiden Artikeln ausgeschnitten). Lobbypolitik des Gesetzgebers, der sich nicht den veränderten Regeln des Online-Zeitalters stellen mag, sehr schade.

  • Lobbypolitik des Gesetzgebers, der sich nicht den veränderten Regeln des Online-Zeitalters stellen mag, sehr schade.

    Warum das Online-Zeitalter die Regeln des Urheberrechts verändert haben sollte erschließt sich mir nicht. Wir können gern über die Fristen und einzelne Details diskutieren, aber das Urheberrecht selbst würde ich nicht in Frage stellen.

  • Das Urheberrecht ist soweit okay, nur die Passage "Recht am Foto vom Original-Kunstwerk" durchbricht jeden Systematik. Meine Screenshots von Exceltabellen anderer Leute wären somit auch 50 Jahre geschützt und niemand dürfte sie als Lehrbeispiele herumzeigen ^^


    Zu analogen Zeiten konnte die Welt nur Postkarten kaufen, Bücher ausleihen oder weit reisen, um 10 Minuten vor der Mona Lisa zu drängeln. Das Net öffnete die Tür zur Kunst allen, die mühselig und beladen sind: Endlich eine große bunte Welt der Freuden

    ich kann mich heute abend gar nicht an dem im Artikel gezeigten Coromaldi satt sehen.


    Das verhindern die Museeen, die als Lobbyisten beim Gesetzgeber den Schutz des Sekundär-Abbildes gegen die Internet-Veröffentlichung durchsetzten.


    Zu Lebenszeit der Künstler haben diese allein alle Rechte, danach dann deren Erben oder Nießbraucher, aber nach 70 Jahren wäre die Kunst endlich gemeinfrei. Urenkel müssen nicht gegen Gemeinschaft profitieren von etwas, das sie nie selbst erstellten.


    Museen verschafften sich einen monopolistischen Wettbewerbsvorteil, indem sie erstens Fotografieren in ihren Räumen verbieten und zweitens ihre eigenen Fotos vor dem Aufhängen schiessen, sie vor Ausstellungsbeginn in Katalogen "veröffentlichen" und damit RECHTE für 50 Jahre sichern. Nur ihre eigenen Fotos dürfen im Netz erscheinen "Exhibitions are free with Museum admission."


    Technisch könnte jeder, der schnell genug eine Kamera in die Galerie einschmuggelt, 50 Jahre Urheberschutz für das Foto-vom-Gemälde geltend machen, es auf Twitter hochladen und dann jeden Teilenden abmahnen.

  • Ich sehe Museen nicht als negativ an. Die müssen sich ja auch finanzieren. Wobei mir hier die Details nicht klar sind. Nach meinem Verständnis sind Fotos generell urheberrechtlich geschützt. Gibt es da tatsächlich einen Sonderfall "Foto vom Original-Kunstwerk"? Bin da kein Fachmann, zu dem Thema muss ich wohl mal ein wenig nachlesen.


  • Schutz >Foto vom Kunstwerk<


    Problem entstand erst durch Computertechnik: Das Kunstwerk kann ja leider nicht original ins Netz gepresst werden.


    Digitalisierung ist mittlerweile ein eigenständiges Geschäftsmodell.

    So wie der analoge Repro-Drucker keine Rechte am Abbild bekam, erwirbt auch der digitale Umwandler (Foto-Läden) keine Rechte.

    Aber der Fotograf schon. (Theoretisch)

    Bis vor Kurzem waren die Rechte an Fotografien absolut höchstrangig (wenn der Fotograf genug Geld investierte, um alle Weiterverbreiter abzumahnen, aber das ist ein anderes Kapitel).

    Erst die Kampagne "Rechte am eigenen Abbild" einiger Stars veränderte den Schutzstatus zugunsten des "Opfers", wenn lebende Menschen ohne Einwilligung fotografiert werden.

    Leider gilt das Selbstbestimmungsrecht für Sachen nicht. Wer also ein Foto von einem Kunstwerk schiesst und veröffentlicht, der kann die Rechte an DIESEM Foto, an diesen Pixeln 50 Jahre lang geltend machen. Und weil da richtig Geld im Spiel ist, scannen die Abmahn-Anwälte (neben seriösen Rechtevertretern) ununterbrochen das Netz, besonders im Falle allgemeinfrei gestellter Altkunst. Schade.

  • Ich habe den Beitrag auf netzpolitik.org gelesen und sehe nachwievor nicht die Dramatik in dem Sachverhalt. Ich finde Formulierungen wie "digitale Rechtsunsicherheit" und "digitale Netzkultur" eher befremdlich bis amüsant. (Die Idee dass alles online und sofort und kostenlos verfügbar sein soll teile ich nicht. Liegt aber vielleicht auch an meinem Alter dass ich ganz allgemein den aktuellen Digitalisierungs-Hype nicht nachvollziehen kann.)


    Ein anderer Punkt ist das deutsche Abmahn-Recht. Auch da kenne ich mich im Detail nicht aus, aber da scheint mir die Rechtslage eher problematisch.