§97 Abs. 1 URGH: Pink Floyd gegen Sparrow

  • :zerschlagen: RUHE IM GERICHTSSAAL! :zerschlagen:


    2017 sollte richtig gut werden. 2016 mit seinen Trumps, Brexits und Aleppos halbwegs verdaut, habe ich mir fest vorgenommen, in 2017 mit nichts weiter als den hassistischen Leitsätzen und dem Assassinenkredo (Signatur) bewaffnet, gelassen durch das Auge des Tornados, der unsere postfaktische Welt ist, zu schreiten. Doch dann kam es anders...


    Vorgeschichte: Niemand hier im Forum wollte sich von mir einen, nennen wir es "unscheinbaren Datenträger", schenken lassen. Dann habe ich für Neujahr ein eBay-Angebot mit Startpreis 1€ vorbereitet. Was ich nicht geahnt habe ist, dass sich der "Künstler" dadurch massiv bedroht, verletzt, beraubt und...kurz geschädigt fühlt.


    Ich soll nun schwören, es nie wieder zu tun, den Vertretern des Künstlers den unheiligen Datenträger schicken, damit sie ihn in die Lava des Schicksalsberges werfen können, und zur Kasse bitten sie mich auch. Die Ehre des Künstlers und seiner Hüter des Rechts sowie die Arbeit ihrer eBay-durchforstenden Büttel soll ungefähr 370€ wert sein. Wer im öffentlichen Dienst tätig ist, erkennt sofort, dass das der Nettodifferenz einer 67% E13 Stufe 3 zu 50% entspricht. :schock2:


    Jetzt steh ich hier, als echter Pirat. Ohne Schiff. Was die nicht wissen: ich bin nicht allein.


    https://www.anwalt.de/rechtsti…erichts-koeln_067317.html


    Morgen werde ich eine Crew anheuern. Und dann sorge ich dafür, dass die Floydies diesen Tag nie vergessen werden. Den Tag, an dem sie CAPTAIN JACK SPARROW BEINAHE an den Galgen gebracht hätten. :nacht:


    P.S.: Falls ich scheitere, geb ich Euch meine Kontodaten. Jeder Spender sichert sich somit namentliche Erwähnung auf einem Artwork, das ich zu dieser Episode anfertigen werde. Vielleicht greife ich auch zu Kickstarter. :rolleyes:


  • Ist ja ein Ding. Mir ist noch nicht ganz klar, wer grössere Arschlöcher sind:
    Politiker, Taxifahrer oder Rechtsanwälte.....

    Das Leben ist eine Illusion, hervorgerufen durch Alkoholmangel

    Charles Bukowski

  • Ist ja ein Ding. Mir ist noch nicht ganz klar, wer grössere Arschlöcher sind:
    Politiker, Taxifahrer oder Rechtsanwälte.....


    :huhu: Charlie! Meine Frau ist Rechtsanwältin. Gibt gleich ´ne Unterlassungsklage! :p. Nein, nein, das Urheberrecht scheint für manche Rechtsverdreher ein Goldesel zu sein, ähnlich dem Schuldrecht, mit dem ich als Sozialpädagoge beruflich öfter zu tun habe....:-(


    :huhu: Jacki! Gerne heuere ich auf der "Black Pearl" (Vorsicht Urherberverletzung?!) an.

  • :schock2:Nein, so stellt man sich den Start in ein neues Jahr sicher nicht vor.
    Ich drücke dir die Daumen, dass du aus der Sache unbeschadet wieder rauskommst.

    But we never leave the past behind, we just accumulate...

    "Von jedem Tag will ich was haben

    Was ich nicht vergesse

    Ein Lachen, ein Sieg, eine Träne

    Ein Schlag in die Fresse"

  • "Genesis" und ihre Rechtsverdreher können das locker toppen. Ein Bekannter hat nichts ahnend eine Genesis Live CD auf einem Flohmarkt erstanden und Monate danach versucht sie über ebay zu versteigern. Die Folgen: Abschalten des Angebots und Post vom Abmahnanwalt. Darin wurde er aufgefordert die cd zur Anwaltskanzlei zu schicken, die verbrecherischen Hintermänner zu verraten, eine Unterlassungserklärung zu unterschreiben und 650 Euro Abmahnkosten zu bezahlen, da der entstandene Schaden für die Herren Rutherford, Collins und Banks enorm hoch anzusiedeln ist. Da vergeht einem die Lust die Musik der Herren weiter zu genießen. Ende der Geschichte: Da der Bekannte sich keinen Anwalt leisten kann, wurde bezahlt. Willkommen in der schönen neuen Welt.

    Sail Away Away - Ripples Never Come Back :huhu:

  • Ich will ja kein Spielverderber sein, aber sollte man nicht davon ausgehen, dass man sich vor allem in der heutigen Zeit, wo jeder für das Thema durch die Medien sensibilisiert sein dürfte, im klaren sein müsste, dass man für das Angebot eines (illegalen) Bootlegs auf einer so bekannten Plattform wie Ebay bestraft wird? Um ganz ehrlich zu sein, finde ich das sogar gut so. Denn nicht jeder Käufer ist so gut informiert, was denn nun ein offizielles und somit qualitativ hochwertiges Produkt (ich meine damit auch Filme!) ist, oder ein evtl. lausiges, zum Teil sogar selbstgebtranntes.


    Oder verstehe ich etwas falsch an der Sache?

  • Ich will ja kein Spielverderber sein, aber sollte man nicht davon ausgehen, dass man sich vor allem in der heutigen Zeit, wo jeder für das Thema durch die Medien sensibilisiert sein dürfte, im klaren sein müsste, dass man für das Angebot eines (illegalen) Bootlegs auf einer so bekannten Plattform wie Ebay bestraft wird? Um ganz ehrlich zu sein, finde ich das sogar gut so. Denn nicht jeder Käufer ist so gut informiert, was denn nun ein offizielles und somit qualitativ hochwertiges Produkt (ich meine damit auch Filme!) ist, oder ein evtl. lausiges, zum Teil sogar selbstgebtranntes.


    Oder verstehe ich etwas falsch an der Sache?


    Im Prinzip alles richtig, nur die Verhältnismäßigkeit im geschilderten Fall mit einer einzigen CD ist eindeutig nicht richtig. Mich würde interessieren, wieviel von der Kohle die Anwälte und die Band jeweils einsacken.

    Sail Away Away - Ripples Never Come Back :huhu:

  • Um ganz ehrlich zu sein, finde ich das sogar gut so. Denn nicht jeder Käufer ist so gut informiert, was denn nun ein offizielles und somit qualitativ hochwertiges Produkt (ich meine damit auch Filme!) ist, oder ein evtl. lausiges, zum Teil sogar selbstgebtranntes.


    Oder verstehe ich etwas falsch an der Sache?


    Ich habe mal vor etlichen Jahren eine DVD mit dem Titel "genesis live" gekauft. Darauf enthalten: Aufnahmen von Konzerten aus den Jahren 1973 / 1974 in LAUSIGSTER Qualität.
    Gekauft bei Saturn, also mutmaßlich legal. Aber offiziell - von der Band autorisiert - sicher nicht. Oder doch? Meines Erachtens gibt es da eine Grauzone, und für den Verbraucher ist es nicht immer klar zu sagen, ob ein Medium legaler oder illegaler Natur ist.

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  • Eine Urheberrechtsverletzung ist kein Kavaliersdelikt. Der Schutz des geistigen Eigentums ist ein Menschenrecht. Die Missachtung der Verwertungsrechte zum Beispiel musikalischer Werke ist also eine Menschenrechtsverletzung. Da kommt man mit 400 € eigentlich noch gut weg;)

  • :zerschlagen: RUHE IM GERICHTSSAAL! :zerschlagen:


    Kurze Erläuterung: Es geht hier um Produkte der Firma Falcon Neue Medien. Die haben für zwischen 5 und 10€ DVDs bei real und Konsorten verhökert. Daher hab ich den Spaß. Kurz meine Meinung: Klar schützt Unwissenheit vor Strafe nicht und sicher kann man den Vorgang naiv nennen. Die DVD ziert der Spruch:


    Warning: This DVD is protected by copyright. All rights reserved. Unauthorised, copying, hiring, public performance, radio or TV broadcasting of this video is prohibited. All trademarks and logos are protected. Made in EU 2004


    Insofern dachte ich, dass ich dieses legal erworbene Produkt für 1€ an einen PF-Diehard abtreten kann, der sich vllt dafür interessiert. Ich habe das Produkt als "Kuriosität" beschrieben, die nur für eine solche Zielgruppe interessant ist.


    Schuldfrage und Zwischenstand: ich sehe ein, dass ich was falsch gemacht habe. Aber naiv wie ich bin, denke ich, dass für mich das selbe Recht wie in Köln gelten muss, das sagt, dass höchstens 100€ Abmahngebühr erlaubt und ca 50€ angemessen sind. Keine 370€. Ich gehe fest davon aus, dass die Plattenfirmen FMN juristisch vernichtet haben mit ähnlichen Forderungen. Alle DVDs zur Vernichtung rausrücken. Warum war dann aber noch kein SEK bei mir um die flüchtige DVD festzusetzen? :rolleyes:


    Ich habe eine Kanzlei kontaktiert, die für 250€ pauschal alles Außergerichtliche für mich regeln will. Das ließ mich erstmal zögern. Danach kontaktierte ich eine Instanz, die über allen Gerichten steht: Schwiegerpapi. (Bitte hier die Szene in FdK3 vorstellen, in der Keith Richards die Saite reißt). Er engagiert sich im Ruhestand als Sozialpate und kennt Leute. VIELE Leute. Ich belasse es mal dabei. Er hat nur gelacht und meint, er kennt einen Anwalt, der einen noch größeren Fall seit Herbst 2015 verteidigt. Er prüft das jetzt und womöglich werde ich in eine Sammelgegenklage eingeklinkt. Ich solle selbst bei Mahnungen und Gerichtsvollzieher untätig bleiben und bloß nicht zahlen. Man solle nicht mit einem Schuldeingeständis in die Auseinandersetzung starten. Es sei eine bekannte Masche auf Tempo zu spielen und einen "kleinen" Betrag abzusaugen, um so festzustellen, wo man noch richtig was holen kann.


    Jack hört auf (Schwieger)Paps. :rolleyes: