Ich will ja kein Spielverderber sein, aber sollte man nicht davon ausgehen, dass man sich vor allem in der heutigen Zeit, wo jeder für das Thema durch die Medien sensibilisiert sein dürfte, im klaren sein müsste, dass man für das Angebot eines (illegalen) Bootlegs auf einer so bekannten Plattform wie Ebay bestraft wird? Um ganz ehrlich zu sein, finde ich das sogar gut so. Denn nicht jeder Käufer ist so gut informiert, was denn nun ein offizielles und somit qualitativ hochwertiges Produkt (ich meine damit auch Filme!) ist, oder ein evtl. lausiges, zum Teil sogar selbstgebtranntes.
Oder verstehe ich etwas falsch an der Sache?
Im Prinzip alles richtig, nur die Verhältnismäßigkeit im geschilderten Fall mit einer einzigen CD ist eindeutig nicht richtig. Mich würde interessieren, wieviel von der Kohle die Anwälte und die Band jeweils einsacken.