Dazu ist anzumerken, selbst wenn es einen Scheidungsvertrag vorher ohne gegenseitige Ansprüche nach der Scheidung gegeben haben sollte, kann in den USA ein Partner irgendwas behaupten, mit dem er dann versucht, seine Schadensansprüche vor Gericht geltend zu machen.
Da ist das US-Rechtsystem ja grosszügig, da gehts um Millionensummen, in Deutschland undenkbar.