Liebe Juristeninnen,
Meine Tante war Ende der 50er Jahre für kurze Zeit mit einem prominenten Schauspieler und Sänger liiert, der ihr einige furchtbar schmalzige Liebesbriefe schrieb.
Die Briefe fand ich vor 30 Jahren im Nachlass der Tante. Seitdem liegen die bei mir rum.
Nachdem der Promi nun auch seit ein paar Jahren tot ist, könnte man daran denken, die Briefe bei Ebay zu verkaufen.
Frage: Darf ich das? Was (außer ethischen Bedenken) könnte dagegen sprechen?