Eine Frage an juristisch bewanderte

  • Liebe Juristeninnen,

    Meine Tante war Ende der 50er Jahre für kurze Zeit mit einem prominenten Schauspieler und Sänger liiert, der ihr einige furchtbar schmalzige Liebesbriefe schrieb.

    Die Briefe fand ich vor 30 Jahren im Nachlass der Tante. Seitdem liegen die bei mir rum.

    Nachdem der Promi nun auch seit ein paar Jahren tot ist, könnte man daran denken, die Briefe bei Ebay zu verkaufen.


    Frage: Darf ich das? Was (außer ethischen Bedenken) könnte dagegen sprechen?

    Hier steht nichts wichtiges! Trotzdem danke für's Lesen.

  • Also, ohne das ich Jurist bin, fällt mir auf Anhieb ein:


    Persönlichkeitsrechte des Verstorbenen. Respekt vor dem Toten.


    Eventuell auch Urheberrechte am Geschriebenen, die du vielleicht nicht hast, aber die Erben.


    Vielleicht kannst du ja eher versuchen, mit dem Management des Verstorbenen (möglicherweise gibt es ja noch eins) Kontakt aufzunehmen. Da könntest du dann vortasten, ob die Erben diese Briefe eventuell selbst haben (kaufen) wollen, oder Ansprüche anmelden (dann wird's kompliziert) oder ob es da jedem scheißegal ist. Letzteres würde ich mir dann im Zweifel schriftlich geben lassen.

  • Ich bin zwar kein Jurist, aber ich meine, dass hier folgende Regelung gilt:

    Der Schutz des Urheberrechts besteht maximal 70 Jahre nach dem Tod des Urhebers, danach ist das Werk gemeinfrei. (§64 UrhG)

    Gruß


    The guaranteed eternal sanctuary man

  • Solange du die Briefe nicht als Buch oder anderweitig veröffentlichst, spielt das Urheberrechtsgesetz hier überhaupt keine Rolle. Die Briefe sind mit der Erbschaft in dein Eigentum übergegangen. Die darfst du grundsätzlich genauso verkaufen wie die geerbte Plattensammlung (die ja ebenfalls aus urheberrechtlich geschützten Werken besteht).


    In Auktionshäusern werden häufiger Briefe bekannter Persönlichkeiten versteigert. Kürzlich erst blieb die Versteigerung eines handschriftlichen Briefes von Queen Elisabeth II. ohne Erfolg - aber nicht aus rechtlichen Gründen, sondern weil kein Käufer das Mindestgebot aufbringen wollte.

    “THE NIGHT WE TRACKED DOWN PHIL COLLINS, BECAME BEST FRIENDS WITH HIM, AND TALKED HIM INTO REUNITING WITH PETER GABRIEL, AND THEN WE GOT TO SING BACKUP ON THE NEW GENESIS ALBUM AND IT WAS AWESOME!”

    — Barney Stinson, How I Met Your Mother, Season 7, Episode 21 ‘Now We’re Even’

  • Liebe Juristeninnen,

    Meine Tante war Ende der 50er Jahre für kurze Zeit mit einem prominenten Schauspieler und Sänger liiert, der ihr einige furchtbar schmalzige Liebesbriefe schrieb.

    Da fallen mir bedingt Heinz Rühmann ein oder Hans Albers.

    Das Leben ist eine Illusion, hervorgerufen durch Alkoholmangel

    Charles Bukowski

  • Was (außer ethischen Bedenken) könnte dagegen sprechen?

    Persönlichkeitsrechte des Verstorbenen. Respekt vor dem Toten.

    Letzteres sind doch wohl die ethischen Bedenken?

    Dass Verstorbene Persönlichkeitsrechte an Schriftwerken besitzen, die sie anderen Menschen geschenkt (geschrieben) haben, denke ich nicht. Das würde ja bedeuten, dass ein altes Autogramm, wo mir einer einen lustigen Spruch attestiert, später nicht mehr verkauft werden darf, weil der mich nun gar nicht mehr lustig findet. (So mal als Beispiel.)


    Nunja, ich bin aber nicht bewandert (zum Glück?).

  • Nunja, ich bin aber nicht bewandert (zum Glück?).

    Hmm, die Anwälte....:

    ¨Herr Anwalt, darf ich Ihnen für 500 Euro zwei Fragen stellen?¨

    ¨Aber sicher, und welches ist die zweite Frage?¨

    Das Leben ist eine Illusion, hervorgerufen durch Alkoholmangel

    Charles Bukowski

  • Aber sicher, und welches ist die zweite Frage?¨

    Ob Du überall Deine geistlosen Zoten drunterrülpsen musst.


    Zum Thema: An Deiner Stelle, revelation, würde ich mir da rechtsichere Beratung holen oder zumindest das Erbrecht büffeln und nicht in einem Musikforum fragen. Fragt sich nur, ob sich der Verkauf dann noch lohnt.

    Niveau sieht nur von unten aus wie Arroganz.

  • Bisher gefällt mir die Antwort des Steuerberaters (entfernter Verwandter des Juristen😁) am besten.

    Was würde denn z.B. AbbacB denken, um nochmal einen echten Juristen zu hören?

    Hier steht nichts wichtiges! Trotzdem danke für's Lesen.