§97 Abs. 1 URGH: Pink Floyd gegen Sparrow

  • Allerdings dachte ich bisher immer, dass es relativ einfach sei, einen Überblick über die offiziellen Aufnahmen zu behalten.


    Die Frage ist: Was heißt "offiziell"? Und bedeutet "nicht offiziell" sofort "nicht legal"?


    Da hat das Gericht nun klar gesagt: Wenn ein Käufer eine DVD bei Saturn (oder in ähnlichen Läden) erworben hat, und diese irgendwann wieder verkaufen möchte, kann man ihn nicht dafür zur Rechenschaft ziehen, dass er möglicherweise einen Artikel verkauft, der auf einer Urheberrechtsverletzung basiert. Der Kunde darf hingegen annehmen, dass die bei Saturn verkaufte Ware rechtlich einwandfrei ist. Recherchen zur Legalität dieser Ware muss er nicht leisten.


    Und diese Rechtsauffassung teile ich uneingeschränkt, da sie den Verbraucher schützt!


    Um an Hermas Ausführung anzuknüpfen, bringe ich mal ein neues konkretes Beispiel.
    Bei mir im Regal steht die Genesis-DVD "Live in Poland" von der Firma Immortal. Diese DVD ist keine offiziell von der Band oder ihrem Management beworbene DVD. Ich habe sie aber bei Saturn gekauft. Ich darf daher annehmen, dass es sich um ein legales Produkt handelt. Folglich darf ich dieses auch weiter verkaufen, ohne mich dabei strafbar zu machen. Alles andere muss mich nicht interessieren.

    But we never leave the past behind, we just accumulate...

    "Von jedem Tag will ich was haben

    Was ich nicht vergesse

    Ein Lachen, ein Sieg, eine Träne

    Ein Schlag in die Fresse"

  • "Ich mach mir die welt, widdewiddewie sie mir gefällt".


    Nicht die schlechteste Lebensphilosophie...:)

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  • Vorsicht Ironie:
    So isses recht, 100, 200, 500 Euro etc. als Strafmass für eine DVD, die vielleicht 5, 10, 15 Euro gekostet hat.
    Wir wollen doch nicht, dass Peter, Tony, Steve, Phil und Mike am Hungertuch nagen, und daher in obskuren Kneipen auf Dauertournee gehen müssen.....:D:rolleyes:

    Das Leben ist eine Illusion, hervorgerufen durch Alkoholmangel

    Charles Bukowski

  • Die 5 bekommen das Geld?
    Ich hätte das jetzt anders gedacht.



    ME


    Bin zwar kein Jurist, aber ich denke zumindestens einen Teil, sonst würde das alles nicht viel Sinn machen.
    P.S.: Klar, sollte es um eine entsprechende DVD von Genesis gehen.

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    Einmal editiert, zuletzt von charles bukowski ()

  • Zitat

    So isses recht, 100, 200, 500 Euro etc. als Strafmass für eine DVD, die vielleicht 5, 10, 15 Euro gekostet hat.


    Deine Logik, lieber Charles, imponiert mir immer wieder. Die Kosten für die Herstellung eines 500€ Schein sind trivial, dennoch kommste fürs Geldfälschen in den Bau. :eek:

    Niveau sieht nur von unten aus wie Arroganz.

  • Du kennst doch vermutlich die Diskographie von Genesis auswendig, so wie fast alle hier.
    Zählt die dazu?
    Ich würde keine halb oder gar nicht legale Scheibe jemals mehr dort anbieten!