Allerdings dachte ich bisher immer, dass es relativ einfach sei, einen Überblick über die offiziellen Aufnahmen zu behalten.
Die Frage ist: Was heißt "offiziell"? Und bedeutet "nicht offiziell" sofort "nicht legal"?
Da hat das Gericht nun klar gesagt: Wenn ein Käufer eine DVD bei Saturn (oder in ähnlichen Läden) erworben hat, und diese irgendwann wieder verkaufen möchte, kann man ihn nicht dafür zur Rechenschaft ziehen, dass er möglicherweise einen Artikel verkauft, der auf einer Urheberrechtsverletzung basiert. Der Kunde darf hingegen annehmen, dass die bei Saturn verkaufte Ware rechtlich einwandfrei ist. Recherchen zur Legalität dieser Ware muss er nicht leisten.
Und diese Rechtsauffassung teile ich uneingeschränkt, da sie den Verbraucher schützt!
Um an Hermas Ausführung anzuknüpfen, bringe ich mal ein neues konkretes Beispiel.
Bei mir im Regal steht die Genesis-DVD "Live in Poland" von der Firma Immortal. Diese DVD ist keine offiziell von der Band oder ihrem Management beworbene DVD. Ich habe sie aber bei Saturn gekauft. Ich darf daher annehmen, dass es sich um ein legales Produkt handelt. Folglich darf ich dieses auch weiter verkaufen, ohne mich dabei strafbar zu machen. Alles andere muss mich nicht interessieren.