Sie kann ihn für überflüssig halten wie sie will, es ist ein aktuell gültiges Gesetz und sie ist ihrer gesetzlichen Verpflichtung einer Prüfung nachgekommen.
Mich würde interessieren, wie diese Prüfung aussah.
Ich habe ja hier gelernt, dass die Anwendung des (überholten) §103
nicht unbedingt bedeuten muss, dass einer Verhandlung/Verfolgung (wie auch immer)
zugestimmt werden muss. Die Ermächtigung muss ja nicht erteilt werden (siehe dein Zitat §104a) und wenn sich die Bundesregierung hier schon einmal ausnahmsweise einig ist,
dass der §103 nicht mehr zeitgemäß ist, wäre aus meiner Sicht nur eine Entscheidung richtig gewesen.