...also ich sehe das ganz anders. irgendwelche beauftragten rechtsverdreher haben den auftrag hier klar in die gesetzeslücke zu preschen und ihrem autraggeber den so erlangten vorteil in bare münze zu verwandeln. das problem ist, dass die offiziellen produzenten solcher illegalen produkte überhaupt nicht zu rechenschaft gezogen werden. statt dessen nimmt man sich das schwächste glied in der abfolge vor. das ist schlicht ungerecht. und ich denke auch, wer offiziell in einem fachgeschäft einkauft, bezahlt an der kasse auch mit, dass die ware absolut legal, lizensiert und was weiß ich noch alles ist. wenn ich so durch die cd regale bei saturn am hamburger hbf blättere, befinden sich geschätzt in jeder regal wand cd's die irgendwie so einen leichten zweifel an ihrer offiziellität vermissen lassen. aber wo soll ich anfangen das zu überprüfen...
urheberrechtverletzung heißt doch in erster linie, etwas das offiziell veröffentlicht ist, zu kopieren. erstmal nur das.
weiterverkauf ist dann natürlich unumgänglich strafbar. hier gibt es auch keine gesetzeslücke.
bei bootlegs handelt es sich aber überwiegend um aufnahmen, die der künster gar nicht veröffentlicht hat, bzw. die er auch nie veröffentlichen wollte oder könnte, weil er auf die aufnahmen nicht mal zugriff hat, da er sie auch gar nicht veranlasst hat. (KLAR SOWEIT?).
natürlich bleibt der tatbestand sich am ideellen erguß des künstern unberechtigt bereichern zu wollen. aber einen verlust finanzieller art erleidert der künstler hierdurch nicht... wie auch.
ich finde, bevor hier noch mehr gerichte mit solch einem scheiß beschäftigt sind und ihre wertvolle zeit vertun, oder auch nicht, sollte hier mal jemand auf den tisch hauen und das gesetz so klar darstellen, dass der verursacher in erster linie verantwortlich ist...
es herrscht doch das prinzip der unschuldigkeit, solange nicht das gegenteil bewiesen ist. wenn ich aber sowas produziere und dem käufer bewußt versuche vor zu gaukeln, das produkt wäre offiziell, legal lizensiert, dann ist doch eine prüfung der schuldfrage widersprüchlich. sie ist viemehr eindeutig...
beim vw skandal wurde ja auch vw herangezogen und nicht der käufer... zumindest in den usa. hier bei uns ist das ja noch nicht so ganz klar, ob die fahrzeughalter nicht auch noch wegen steuerhinterziehung dran kommen... -Pete-