§97 Abs. 1 URGH: Pink Floyd gegen Sparrow

  • ...also ich sehe das ganz anders. irgendwelche beauftragten rechtsverdreher haben den auftrag hier klar in die gesetzeslücke zu preschen und ihrem autraggeber den so erlangten vorteil in bare münze zu verwandeln. das problem ist, dass die offiziellen produzenten solcher illegalen produkte überhaupt nicht zu rechenschaft gezogen werden. statt dessen nimmt man sich das schwächste glied in der abfolge vor. das ist schlicht ungerecht. und ich denke auch, wer offiziell in einem fachgeschäft einkauft, bezahlt an der kasse auch mit, dass die ware absolut legal, lizensiert und was weiß ich noch alles ist. wenn ich so durch die cd regale bei saturn am hamburger hbf blättere, befinden sich geschätzt in jeder regal wand cd's die irgendwie so einen leichten zweifel an ihrer offiziellität vermissen lassen. aber wo soll ich anfangen das zu überprüfen...


    urheberrechtverletzung heißt doch in erster linie, etwas das offiziell veröffentlicht ist, zu kopieren. erstmal nur das.


    weiterverkauf ist dann natürlich unumgänglich strafbar. hier gibt es auch keine gesetzeslücke.


    bei bootlegs handelt es sich aber überwiegend um aufnahmen, die der künster gar nicht veröffentlicht hat, bzw. die er auch nie veröffentlichen wollte oder könnte, weil er auf die aufnahmen nicht mal zugriff hat, da er sie auch gar nicht veranlasst hat. (KLAR SOWEIT?).

    natürlich bleibt der tatbestand sich am ideellen erguß des künstern unberechtigt bereichern zu wollen. aber einen verlust finanzieller art erleidert der künstler hierdurch nicht... wie auch.


    ich finde, bevor hier noch mehr gerichte mit solch einem scheiß beschäftigt sind und ihre wertvolle zeit vertun, oder auch nicht, sollte hier mal jemand auf den tisch hauen und das gesetz so klar darstellen, dass der verursacher in erster linie verantwortlich ist...


    es herrscht doch das prinzip der unschuldigkeit, solange nicht das gegenteil bewiesen ist. wenn ich aber sowas produziere und dem käufer bewußt versuche vor zu gaukeln, das produkt wäre offiziell, legal lizensiert, dann ist doch eine prüfung der schuldfrage widersprüchlich. sie ist viemehr eindeutig...


    beim vw skandal wurde ja auch vw herangezogen und nicht der käufer... zumindest in den usa. hier bei uns ist das ja noch nicht so ganz klar, ob die fahrzeughalter nicht auch noch wegen steuerhinterziehung dran kommen...:schock2: -Pete-

    TPT:

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    Einmal editiert, zuletzt von pete ()

  • Ich kann pete hier nur zustimmen.


    Dieses hier geschilderte Handeln irgendwelcher Abmahnkanzleien ist eine ganz dreiste Abzocke auf dem Rücken von Verbrauchern, die nichts Unrechtes getan haben.


    Dass unsere Gesetze es zulassen, verklagt zu werden, obwohl man annehmen darf und muss, dass die Produkte die da bei Saturn etc. im Regal, rechtlich einwandfrei sind, ist einfach ein Unding. Politiker (ein großer Teil von ihnen Juristen), die es nicht schaffen, den Verbraucher in solchen Fragen wirksam zu schützen, sollten sich eine andere Arbeit suchen.


    Darüber hinaus frage ich mich, wie tief man moralisch sinken kann, um in einer derartigen Kanzlei zu arbeiten und solche Briefe zu verschicken. Aber hier scheint ja nur der Grundsatz "Pecunia non olet" zu gelten...:gruebel:

    But we never leave the past behind, we just accumulate...

    "Von jedem Tag will ich was haben

    Was ich nicht vergesse

    Ein Lachen, ein Sieg, eine Träne

    Ein Schlag in die Fresse"

  • Zitat

    Dass unsere Gesetze es zulassen, verklagt zu werden, obwohl man annehmen darf und muss, dass die Produkte die da bei Saturn etc. im Regal, rechtlich einwandfrei sind, ist einfach ein Unding.


    Ist doch nicht so schlimm, denn:

    Zitat von Mutzelkönig

    Da hat das Gericht nun klar gesagt: Wenn ein Käufer eine DVD bei Saturn (oder in ähnlichen Läden) erworben hat, und diese irgendwann wieder verkaufen möchte, kann man ihn nicht dafür zur Rechenschaft ziehen, dass er möglicherweise einen Artikel verkauft, der auf einer Urheberrechtsverletzung basiert.


    Zitat

    Politiker (ein großer Teil von ihnen Juristen), die es nicht schaffen, den Verbraucher in solchen Fragen wirksam zu schützen, sollten sich eine andere Arbeit suchen.


    So sympathisch mir Jack auch ist, es ist nicht die Aufgabe des Staates, seinen Bürgern die Informationspflicht abzunehmen. So kann man beim Kauf vielleicht noch mit "Ich dachte, das wäre legal, wurde ja im Saturn angeboten" argumentieren, beim Verkauf jedoch nicht. Denn für den bin ICH (bzw. Jack) verantwortlich und nicht Saturn. Saturn selbst gab auch nicht den Auftrag, die Aufnahme weiterzuveräußern. Ob man sich bei denen mit dem Verkauf an Jack strafbar machte ... keine Ahnung, aber das ist ja für diesen Fall auch irrelevant, da er selbstständig den Entschluss dazu fasste, die Aufnahme zu verkaufen.


    Hobbyjurist spielen ohne Ahnung zu haben fetzt. :D

    Niveau sieht nur von unten aus wie Arroganz.


  • Ich zitiere drei mal frei meine alten Professoren:
    1. "... anderer Auffassung: die Rechtsprechung"
    2. "Unwissenheit schützt vor Strafe nicht."
    3. "Ein Blick ins Gesetz erleichtert die Rechtfindung."


    -------
    § 259 (Hehlerei)


    (1) Wer eine Sache, die ein anderer gestohlen oder sonst durch eine gegen fremdes Vermögen gerichtete rechtswidrige Tat erlangt hat, ankauft oder sonst sich oder einem Dritten verschafft, sie absetzt oder absetzen hilft, um sich oder einen Dritten zu bereichern, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.


    (2) Die §§ 247 und 248a gelten sinngemäß.
    (3) Der Versuch ist strafbar.
    ---------
    Da steht nichts von "Unrechtsbewusstsein" und "Wissen, dass es durch eine Rechtswidrigkeit erlangt wurde". Es reicht also, dass man so eine Sache weiterveräußert, um sich (oder einen Dritten) zu bereichern.

    Gedankenrauschen – Da geht noch was!

  • [/quote] § 259 (Hehlerei)


    (1) Wer eine Sache, die ein anderer gestohlen oder sonst durch eine gegen fremdes Vermögen gerichtete rechtswidrige Tat erlangt hat, ankauft oder sonst sich oder einem Dritten verschafft, sie absetzt oder absetzen hilft, um sich oder einen Dritten zu bereichern, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.


    (2) Die §§ 247 und 248a gelten sinngemäß.
    (3) Der Versuch ist strafbar. [/quote]


    Meine zwei Semester Jura sind ewig her, aber muss hier nicht Vorsatz, mindestens aber ein Eventualvorsatz gegeben sein, damit der subjektive Tatbestand erfüllt ist?

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  • Aber der Vorsatz sich zu bereichern, kann der hier nachgewiesen werden? Gibts denn keine Bagatellgrenze? Abmahnbrief ignorieren wäre glaube ich gefahrlos, diese Kanzleien wollen ja nur mal abkassieren und gehen keinen weiteren Schritt, dazu ist doch der Streitwert zu klein.

    you're the ones we've been waiting for...
    Genesis - 98 München - 07 Linz, Düsseldorf x 2, Berlin, München - 22 Berlin x 2, London x 2

  • mutzelkönig:
    Die Absicht ist, sich zu bereichern, also Geld damit zu verdienen und das bedeutet bei jedem Verkauf.


    duke77:
    Es gibt bei Diebstahl, Hehlerei etc. eine Bagatellgrenze, aber sobald ein sogenanntes öffentliches Interesse an dem Fall besteht, muss der Fall auch bei 1 ct verfolgt werden.


    Die ganzen Unsicherheiten werden durch die Abmahnanwälte ausgenutzt. Dass es noch so viele gibt, ist mir ein Rätsel, schließlich sollen sie als "Organ der Rechtspflege" positiv auf den Rechtsfrieden einwirken. Das tun sie eben nicht. Sie leben vor allem von der Angst, weil auch jeder weiß, dass er etwas nicht ganz Legales gemacht hat..

    Gedankenrauschen – Da geht noch was!

  • ...leute! hier geht's doch gar nicht darum, dass jemand falsch gehandelt hat. natürlich schützt unwissenheit vor strafe nicht. völlig indiskutabel. hier geht es darum, dass der bürger durch den wolf gedreht wird und das gesetz es zulässt, ggfs. sogar befürwortet. und das ist der knackpunkt. bereicherung an den schwächeren. das gehört verboten. grundsätzlich. der rest ist hier doch inzwischen wohl jedem völlig klar....

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  • Seltsam. Ich habe mir jetzt Jacks Posting nochmal durchgelesen. Da steht nirgendwo eine Aufforderung oder der Wunsch die derzeitige Rechtslage zu ändern.

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  • Seltsam. Ich habe mir jetzt Jacks Posting nochmal durchgelesen. Da steht nirgendwo eine Aufforderung oder der Wunsch die derzeitige Rechtslage zu ändern.


    uuups. :schock2:

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