§97 Abs. 1 URGH: Pink Floyd gegen Sparrow

  • Meine Genesis-DVD ist auch von der Firma Falcon Neue Medien.
    Gekauft wie gesagt bei Saturn.
    Meine Meinung: Wenn du ein Produkt legal in einem Geschäft kaufst (real, Saturn etc.), musst du davon ausgehen können, dass diese Ware urheberrechtlich einwandfrei ist.
    Wenn du dann dieses Produkt wieder verkaufst (in der nahe liegenden Annahme, es sei rechtlich einwandfrei), machst du nichts Falsches.

    But we never leave the past behind, we just accumulate...

    "Von jedem Tag will ich was haben

    Was ich nicht vergesse

    Ein Lachen, ein Sieg, eine Träne

    Ein Schlag in die Fresse"

  • Das ist doch hochgradiger Blödsinn, mutzel, denn genau diese Annahme hat doch gerade Jack Sparrow erst in Schwierigkeiten gebracht!


    Fakt ist: ein Bootleg gewinnbringend zu verkaufen ist IMMER strafbar! Behaupte doch nun nicht, dass jemand mit so etwas nichts falsches macht!


    Selbstverständlich ist es ungewöhnlich, dass SATURN selbst an solche Produkte gelangt ist.

  • Ich habe in meinem letzten Post zunächst einmal meine eigene Rechtsauffassung dargestellt.
    Ich finde es in der Tat befremdlich, dass man mich als Verbraucher haftbar machen will/kann, wenn eine renommierte Handelskette Mist baut bzw. eine Firma wie FNM anscheinend das Urheberrecht bricht. Ich muss mich als Käufer in einem Geschäft darauf verlassen können, dass die dort angebotene Ware legal ist. Was anderes wäre es, wenn ich ein Produkt privat oder zum Beispiel auf einem Flohmarkt kaufe.


    Die DVDs, von denen hier die Rede ist, sind nicht als "Bootlegs" gekennzeichnet.
    Im Gegenteil: Sie enthalten sogar die gleichen Hinweise zum Urheberrecht wie andere Produkte.
    Wird so etwas im Handel angeboten, ist es für den normalen Käufer nicht von einem rechtmäßigen Produkt zu unterscheiden. Das Wiederverkaufen rechtmäßig erworbener Produkte ist nicht strafbar. Insofern hat sich auch Jack Sparrow nicht strafbar gemacht.
    Jedes Gericht sollte bei Berücksichtigung dieser Umstände zu einem ähnlichen Urteil kommen.

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  • Was redest du denn? Welches Bootleg ist denn bitteschön als solches "gekennzeichnet"?!


    Jeder der sowas produziert und unters Volk bringen will, versucht natürlich auch, dass es "offiziell" aussieht. Wäre ja auch schön doof, wenn man das nicht versuchen würde, wenn man möglichst viele davon verscherbeln will.



    Und du kannst es dir noch so oft einreden, es ist selbstverständlich in JEDEM Fall gegen das Gesetz, wenn du ein Bootleg anbietest. Und wenn du es vom Papst persönlich gekauft hast. Kein Mensch interessiert dann, wo du es her hattest.


  • Und du kannst es dir noch so oft einreden, es ist selbstverständlich in JEDEM Fall gegen das Gesetz, wenn du ein Bootleg anbietest. Und wenn du es vom Papst persönlich gekauft hast. Kein Mensch interessiert dann, wo du es her hattest.


    Bist du Jurist?


    Ich denke, die Frage, woher man diese DVD hat (sie wurde offiziell bei Saturn, real etc. verkauft) spielt sehr wohl eine Rolle.


    Man macht sich schließlich auch nicht der Hehlerei strafbar, wenn man in einem Geschäft Artikel kauft, bei denen es sich um Diebesgut handelt, solange man keinen Grund hatte, misstrauisch zu sein. Wer bei Saturn oder real einkauft, dem wird jeder Richter bescheinigen, dass er guten Gewissens annehmen durfte, dass die dort verkaufte Ware legal ist.


    Wir müssen das hier aber nicht weiter erörtern. Meine Rechtsauffassung habe ich dargelegt. Entgegengesetzte nehme ich zur Kenntnis, halte sie aber für falsch.

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  • Wenn Du den Link im ersten Post verfolgst und das Urteil liest, wirst Du feststellen, dass das Gericht mit Bezug auf fast die gleichen Artikel wie die Kläger mit Mutzels Logik für den Angeklagten entschieden hat. Auf dem Papier ist es gegen das Gesetz, aber ebenfalls nunmal ein kleiner Fisch. Das Problem ist lediglich, dass die Kanzleien von organisierter/vorsätzlicher Böswilligkeit ausgehen. (von Gewinn machen kann auch keine Rede sein -> 1€. Ich erinnere, dass sie hier niemand _geschenkt_ haben wollte).


    Es ist ein rein quantitatives Problem. Kein Grund, sich hier grundsätzlich anzukriegen. Es geht hier nicht um Gerechtigkeit oder gar nur um Recht. Nur um ein Urteil. :rolleyes:

  • Ja, dass Saturn sowas häufiger verhökert(e) ist wohl bekannt. Was ich da schon jesehen habe, mein lieber Scholz. Allerdings dachte ich bisher immer, dass es relativ einfach sei, einen Überblick über die offiziellen Aufnahmen zu behalten. Selbst ich habe die insoweit im Kopf, dass ich bei Unbekannten erstmal Bing oder Google anschmeiße. Ja ja, sowas schreibt leicht, wenn es jemand anderen trifft. Und es macht auch ein wenig Spaß. :p


    Trotzdem viel Erfolg, aber ... Sammelklagen? In Deutschland. Dachte immer, hier gäbe es so etwas gar nicht.

    Niveau sieht nur von unten aus wie Arroganz.

  • Auf dem Papier ist es gegen das Gesetz, aber ebenfalls nunmal ein kleiner Fisch.


    Was anderes habe ich ja auch nicht behauptet. "Mutzels Logik" basiert aber auf seiner Meinung "Unwissenheit schützt vor Strafe nicht", weil er ja schliesslich bei SATURN gekauft hat. Das ist aber nunmal eine FALSCHE Annahme. Da braucht er nicht darauf hinzuweissen, dass das hier nicht näher erörtert werden muss, weil es eben seine Meinung ist. Die kann er ja gerne (wie so oft) haben, macht sie aber noch lange nicht allgemeingültig. Er hehauptet wörtlich "Wenn du dann dieses Produkt wieder verkaufst (in der nahe liegenden Annahme, es sei rechtlich einwandfrei), machst du nichts Falsches". Und das ist eben erwiesenermassen NICHT so.


    Das Gericht hat in ähnlichen Fällen entschieden (Kurzform): "Die Klage ist zulässig, jedoch nur in geringem Umfang begründet." Der Streitwert war viel zu hoch angesetzt. Also ist es so wie ich gesagt habe: unterm Strich doch illegal. Kleiner Fisch hin oder her.

  • Also ist es so wie ich gesagt habe:


    Na dann ist ja alles bestens.:o

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