Zwei unterschiedliche Urteilsmöglichkeiten stellen für mich nicht die Abwesenheit von Rechtssicherheit dar.
Wenn du etwas machst und nicht weißt, ob das strafbar ist oder nicht, ist das für dich eine Form von Rechtssicherheit? Sicher nicht!
Deine "Urteilsbildung" ist juristisch irrelevant. Das fängt schon damit an, dass Du Dir höchstens eine Meinung bilden kannst.
Ich habe hier "Urteil" als Synonym für "Meinung" benutzt (ich bilde mir ein Urteil = ich bilde mir eine Meinung)
Dass das juristisch irrelevant ist, ist selbstverständlich.
Wenn du dem Rechtsstaat die Qualifikation absprichst, in Konflikten eine neutrale und ausgeglichene Position einzunehmen, die die Interessen beider Parteien abwägt und dann eine Entscheidung fällt, mit der beide zu leben haben?
Der Richter mag sich um eine neutrale und ausgeglichene Position bemühen, aber im Endeffekt muss er sich auf die Seite von Böhmermann oder Erdogan stellen. Und da es - wie Alexander Ignor aufzeigt - für beide Alternativen gute juristische Gründe gibt, hängt die Gewichtung letztlich doch von der subjektiven Meinung des Richters ab.
Das ist halt ein besonders Problem dieses Tatbestandes, da gibt es sehr viel Raum für eigenes richterliches Ermessen.