§97 Abs. 1 URGH: Pink Floyd gegen Sparrow

  • Herma, du müsstest mal konkret machen, wie weit du deine genannte "Informationspflicht des Bürgers" fassen willst. Natürlich muss man als Kunde Verdacht schöpfen, wenn ein angebotenes Produkt ziemlich offensichtlich Anlass dazu gibt, illegaler Natur zu sein. Dies gilt schon aus Selbstschutz (Beispiel: Jemand bietet dir auf der Straße eine Flasche Wodka für einen Euro an...).
    Die bei Saturn erworbenen Ton- oder Bildtonträger gehören aber ganz eindeutig NICHT in diese Kategorie, denn natürlich muss der Kunde annehmen, dass die Einkäufer bei Saturn die Rechtmäßigkeit der von ihnen georderten Ware überprüfen.

    But we never leave the past behind, we just accumulate...

    "Von jedem Tag will ich was haben

    Was ich nicht vergesse

    Ein Lachen, ein Sieg, eine Träne

    Ein Schlag in die Fresse"

  • Zitat

    Die bei Saturn erworbenen Ton- oder Bildtonträger gehören aber ganz eindeutig NICHT in diese Kategorie, denn natürlich muss der Kunde annehmen, dass die Einkäufer bei Saturn die Rechtmäßigkeit der von ihnen georderten Ware überprüfen.


    Wenn ich die Ware einkaufe, stimme ich Dir zu. Wenn ich als Konsument feststelle, dass die Leute in den Einkaufsabteilungen auch nicht allzu viel Ahnung haben (hier Vorsatz zu unterstellen halte ich für kritisch, da im Einkauf sitzen auch nur Personen, deren Arbeitstag maximal neun Stunden hat), dann gibt es ja auch genügend Möglichkeiten, etwas dagegen zu tun.


    Als Verkäufer obliegt es jedoch meiner Sorgfaltspflicht, sicher zu stellen, dass die verkaufte Ware legal verkauft werden darf. Warum sollten für mich, der ich ebenso Geld dafür haben möchte, andere Regeln gelten als für Saturn, Mediamarkt usw. Verbraucherschutz wird wohl kaum greifen, schließlich möchte ich verkaufen und nicht (mehr) nutzen. Ich bin schließlich auch derjenige, der dafür die Kohle sehen will. Gerade bei CDs ist das überprüfen auch kein Ding der Unmöglichkeit. Einfach die EAN in einer Suchmaschine zu suchen, könnte da eventuell schon reichen. Sollte sich dabei herausstellen, dass das ganze nicht ganz koscher ist, dann kann man sicher auch den ehemaligen Verkäufer noch drankriegen (wenn man noch über nen Kaufbeleg verfügt), doch trete ich dann wieder als geschädigter Käufer auf.
    Noch einmal: Der Verkäufer will Geld dafür haben. Also hat er auch dafür zu sorgen, dass die zu verkaufende Ware auch verkauft werden darf.


    Soweit zumindest mein laienhaftes Rechtsverständnis. Zumal Abmahnanwälte ja nun auch nicht erst seit gestern durchs Netz hopsen.

    Niveau sieht nur von unten aus wie Arroganz.

  • Warum für dich und mich andere Regeln als für Saturn, Mediamarkt etc. gelten sollten?


    Erstens gibt es branchenspezifische Informationsquellen (z.B. das Magazin Musik Woche), über die ein Verkäufer verfügt, nicht aber Max Mustermann. Und in diesen Informationsquellen stehen dann möglicherweise auch Berichte über Firmen wie Falcon Neue Medien.


    Zweitens ist der Privatverkauf über ebay wohl kaum mit einem gewerblichen Verkauf a la Saturn zu vergleichen. Beides wird nach meinem Wissen auch in vielen anderen rechtlichen Bereichen unterschiedlich behandelt. Max Mustermann, der eine Pink Floyd DVD bei ebay verkauft ist eben in erster Linie nicht Verkäufer, sondern Arzt, Elektriker oder Standesbeamter.

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    Was ich nicht vergesse

    Ein Lachen, ein Sieg, eine Träne

    Ein Schlag in die Fresse"

  • EAN Nummer: 5099926570129 - Selling England by the pound
    EAN Nummer: 5026102007360 - Baldur's Gate 2 (White label Version)
    EAN Nummer: 8715686002683 - Blade Runner (Jewel Case Edition)
    EAN Nummer: 4032222440636 - Still Life 1 + 2 Limited Edition


    Suchdauer für alle zusammen, 3 Minuten. Inklusive tippen und ins Forum kopieren. Ganz ohne Branchen Magazin. ;)


    Was den Vergleich zwischen privaten und gewerblichen Verkauf angeht, so unterscheidet hier der Gesetzgeber meines (lbestenfalls aienhaften) Wissens nur in Sachen Gewährleistung und (bei illegalen Sachen) vielleicht noch übers Strafmaß, aber nicht darin, was der eine verkaufen darf und der andere nicht.

    Niveau sieht nur von unten aus wie Arroganz.

  • Ach ja, mein letzter Satz bezieht sich selbstverständlich auf Musik CDs, nicht das mir hier jemand spitzfindig unterschiebt, dass das beim Verkauf von Waffen und oder ähnlichem anders gelagert sein könnte.


    Texte editieren wäre schon toll, nor ... :rolleyes: :D

    Niveau sieht nur von unten aus wie Arroganz.

  • Dann ist die Lösung doch denkbar einfach: zieh den Schenker vors Gericht und verklag ihn auf 170 EUR + Spesen Schadenersatz. Dann kommst du +/-0 aus der Sache raus. Gut, du hast dann vermutlich einen Bekannten/Verwandten weniger im Portfolio. Aber mal ehrlich: braucht man Freunde, die einen mit solch heißer Ware beschenken?

    Stimmt eigentlich. Nur wäre das hier ein Fall Sparrow vs. Sparrow. Aber ja, wer braucht schon eine Mutter und welches Kind braucht schon eine Oma? :teufelgrins:


    ...also ich sehe das ganz anders. irgendwelche beauftragten rechtsverdreher haben den auftrag hier klar in die gesetzeslücke zu preschen und ihrem autraggeber den so erlangten vorteil in bare münze zu verwandeln. das problem ist, dass die offiziellen produzenten solcher illegalen produkte überhaupt nicht zu rechenschaft gezogen werden. statt dessen nimmt man sich das schwächste glied in der abfolge vor. das ist schlicht ungerecht. und ich denke auch, wer offiziell in einem fachgeschäft einkauft, bezahlt an der kasse auch mit, dass die ware absolut legal, lizensiert und was weiß ich noch alles ist. wenn ich so durch die cd regale bei saturn am hamburger hbf blättere, befinden sich geschätzt in jeder regal wand cd's die irgendwie so einen leichten zweifel an ihrer offiziellität vermissen lassen. aber wo soll ich anfangen das zu überprüfen...


    urheberrechtverletzung heißt doch in erster linie, etwas das offiziell veröffentlicht ist, zu kopieren. erstmal nur das.

    Der Gag ist ja, dass die "Ware" vor ~10 Jahren gekauft wurde. In der Zwischenzeit ist bekannt, dass FNM bluten musste. Eagle Rock hat denen z.B. ne ordentliche Klatsche verpasst. Man kann bewirken, dass FNM alle Exemplare vernichtet und vllt die Abnehmer in Form von real oder Saturn auffordert, die Sache aus dem Regal zu nehmen. Aber per SEK jede einzelne DVD jagen? Unverhältnismäßig. Und wenn ein Vorgang zu einem Einzelexemplar auftrifft, erscheinen die Verfahrenskosten daher auch unverhältnismäßig. :rolleyes:


    Und Urheberrecht und der Schutz des geistigen Eigentums ist nun sowohl eine komplizierte als auch komplexe Aufgabe. Ich gebe nur zu bedenken, bei wie vielen Künstlern hier in diesem Forum hingenommen oder befürwortet wird, dass hoher Aufwand betrieben wird, um zu verhindern, dass irgendwelcher low quality crap im Netz auftaucht. ;)


    Darüber hinaus frage ich mich, wie tief man moralisch sinken kann, um in einer derartigen Kanzlei zu arbeiten und solche Briefe zu verschicken. Aber hier scheint ja nur der Grundsatz "Pecunia non olet" zu gelten...:gruebel:

    Darüber solltest Du Dich mit einem Vertreter der Rüstungsindustrie unterhalten. Den Zustand, etwas bewusst zu tun oder zu sagen, obwohl man sich im Klaren ist, dass es falsch ist oder widersprüchlich, bezeichnet man als "kognitive Dissonanz". Da helfen in vielen Fällen nur Psychopharmaka. Und mit dem Dasein als Psychopath geht definitionsgemäß der Verlust der Empathiefähigkeit einher. Und seit kurzem weiß man auch, dass JEDER, der nach einem Bruttogehalt >60k € und danach noch mehr _strebt_, zumindest im Ansatz mit dieser Eigenschaft "ausgestattet" sein muss. Also müssen entspechend viele Abmahnungen pro Monat raus. :teufelgrins:


    Seltsam. Ich habe mir jetzt Jacks Posting nochmal durchgelesen. Da steht nirgendwo eine Aufforderung oder der Wunsch die derzeitige Rechtslage zu ändern.

    Nunja, ich bin ja mit dem "Wissen" in das Game gestartet, dass nur 50€ Mahngebühr erlaubt sind. Leider wurde die Rechtslage zu meinen Ungunsten geändert, weil der Gesetzgeber meint, es sei ungerecht, wenn der Richter (im Idealfall mit einer groben Vorstellung von Gerechtigkeit) den Streitwert festlegen darf. Also hat der Staat in seiner sozialistischen Gleichschaltungstendenz beschlossen, eine 500€-Staffelung einzuführen und beschlossen, dass derartige Vergehen IMMER 1000-1500€ wert sind. Natürlich passt mir das nicht.


    Aber es war nunmal eine Lektion, die zu lernen war. Vor allem, darauf zu achten, keinen Crap EINzukaufen. Die EAN hat mir ja schon bei dieser eBay-Verkaufsrunde weitergeholfen. Nur habe ich das Tool nicht konsequent genug genutzt. Es bleibt mir also nichts weiter übrig, als den Verlust durch gut platzierte eBay-Auktionen wieder reinzuholen. :teufelgrins: (und mich mit Rechtsschutzversicherungen zu beschäftigen)


    Ansonsten macht der Thread ziemlich viel Spaß und ich würde gerne allen ein Bier reichen. Beim nächsten Event vllt :topp:

  • Stimmt eigentlich. Nur wäre das hier ein Fall Sparrow vs. Sparrow. Aber ja, wer braucht schon eine Mutter und welches Kind braucht schon eine Oma? :teufelgrins:


    Klar braucht man beide, um nämlich drauf rumzuhacken, wofür sind die denn sonst gut....:p:rolleyes:.
    Du kannst mir ja ein Bier mit der Post schicken......:D

    Das Leben ist eine Illusion, hervorgerufen durch Alkoholmangel

    Charles Bukowski

  • Zitat von Sparrow

    Ansonsten macht der Thread ziemlich viel Spaß und ich würde gerne allen ein Bier reichen. Beim nächsten Event vllt :topp:


    Ob es dafür dann noch reicht? :D

    Niveau sieht nur von unten aus wie Arroganz.