Zu deiner Frage: Hätte die Bundesregierung die Ausreise der Ministerin in die Niederlande in irgend einer Weise unter Anwendung geltenden Rechts verhindern können? Diese Frage kann ich dir nicht beantworten, da meine juristischen Kenntnisse da nicht ausreichen.
Der Focus-Artikel legt nahe, dass die Niederlande zumindest annahmen, Deutschland hätte gewisse Mittel, um sie eben bei diesem Ziel zu unterstützen. Ob es sich dabei um rechtliche, diplomatische oder politische Mittel handeln könnte, wird nicht konkretisiert.
Da dir die rechtliche Ebene so wichtig ist, weise ich noch auf zweierlei Dinge hin:
1. Die türkische Regierung verstößt mit der Einreise ihrer Ministerin in die Niederlande zu Wahlkampfzwecken - HoHoHo hat es schon erwähnt - offenbar gegen ihre eigenen Gesetze.
2. Das Bundesverfassungsgericht hat vor kurzem klar gestellt, dass die Bundesregierung Wahlkampf-Auftritte türkischer Regierungsmitglieder in Deutschland verbieten kann.
Vielleicht haben sich die Niederlande genau dies gewünscht. Hätte es nämlich ein Auftrittsverbot für die türkische Ministerin in Deutschland gegeben, hätte sie nicht die Möglichkeit gehabt, von dort mit dem Auto in die Niederlande zu fahren.
Letztlich geht es mir aber um etwas anderes: Angela Merkels Unterstützungsbekundung für die Niederlande mag durchaus ehrlich gemeint sein. Und ich nehme ihr auch ab, dass sie hinsichtlich der ungerechtfertigten Nazivorwürfe Solidarität empfindet.
Dennoch gibt es mit Blick auf das Auftreten gegenüber der türkischen Regierung auch signifikante Unterschiede zwischen Rutte und Merkel, die den Ausdruck "volle Unterstützung" für mich fragwürdig erscheinen lassen.