Danke für die Info... ich werde sie sicher irgendwann einmal gebrauchen können.
Zollgebühren bei Bestellungen aus dem Ausland?
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To whom it may concern:
www.heise.de --> Keine-goldenen-Zeiten-fuer-Eigenimporte
Kurzfassung: Für den größten Teil der privaten Bestellungen bleibt alles bei 19% Vergnügungssteuer ab 22 Euro Gesamtwert.
Was lernen wir daraus? Man hüte sich vor Verlautbarungen staatlicher Stellen im April, vor allem vom "Anfang".
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www.heise.de --> Keine-goldenen-Zeiten-fuer-Eigenimporte
Kurzfassung: Für den größten Teil der privaten Bestellungen bleibt alles bei 19% Vergnügungssteuer ab 22 Euro Gesamtwert.
Was lernen wir daraus? Man hüte sich vor Verlautbarungen staatlicher Stellen im April, vor allem vom "Anfang".
Schweinerei! Aber immerhin sparen wir künftig die 3,5 % Zoll (bei CDs, DVDs), auch der Import von Klamotten lohnt sich dann (da ist der Zoll deutlich höher, ich glaube 14 %). -
Viel ärgerlicher ist es, wenn ich - der Deutschen Post sei Dank - zum Zoll fahren darf, obwohl dies eigentlich gar nicht nötig gewesen wäre.
Dies passierte mir neulich, nachdem ich Chapter & Verse aus Kanada bestellt hatte. Aus den Angaben des Verkäufers ging unzweideutig hervor, dass es sich um ein Buch im Werte von 15 EUR handelte. Die Post hatte es dennoch in einen (undurchsichtigen) Sack gesteckt und an den Zoll weitergeleitet. Nachdem dieser in meiner Gegenwart geöffnet wurde, konnte der Zollbeamte erkennen, dass die Sendung aus zollrechtlichen Gründen vollkommen unproblematisch war. -
Viel ärgerlicher ist es, wenn ich - der Deutschen Post sei Dank - zum Zoll fahren darf, obwohl dies eigentlich gar nicht nötig gewesen wäre.
Dies passierte mir neulich, nachdem ich Chapter & Verse aus Kanada bestellt hatte. Aus den Angaben des Verkäufers ging unzweideutig hervor, dass es sich um ein Buch im Werte von 15 EUR handelte. Die Post hatte es dennoch in einen (undurchsichtigen) Sack gesteckt und an den Zoll weitergeleitet. Nachdem dieser in meiner Gegenwart geöffnet wurde, konnte der Zollbeamte erkennen, dass die Sendung aus zollrechtlichen Gründen vollkommen unproblematisch war.
Das mit den Kunststoffsäcken hatte ich auch schon öfter. Das macht aber nicht die Deutsche Post oder DHL sondern eine Zwischenstation vor dem Abflug. Wurde mir jedenfalls so erklärt. Leider traut sich das Flughafenpostzollamt Frankfurt dann nicht den Sack zu öffnen, und das ganze geht an das wohnortnächste Zollamt. -
Aus einer Meldung der IHK Wiesbaden (im AWA 05/2008):
Einfuhrabgabenfreiheit für Sendungen mit geringem Wert
Unabhängig von der Person des Versenders und des Empfängers sind alle Sendungen von Waren, deren Gesamtwert nicht höher ist als 22 Euro, einfuhrabgabenfrei. Hiervon erfasst werden nicht nur durch die Deutsche Post beförderte Pakete, Päckchen, Briefe usw., sondern auch von anderen Dienstleistungsunternehmen (z.B. Kurierdienste) transportierte Sendungen. Maßgebend für die Feststellung der Wertgrenze von 22 Euro* ist der Warenwert einschließlich der ausländischen Umsatzsteuer; Beförderungs- bzw. Portokosten bleiben bei der Bewertung außer Betracht. Die Befreiung gilt bei direkter Versendung aus einem Drittland an einen Empfänger im EU-Zollgebiet. Ab Dezember 2008 erhöht sich dieser Wert auf 150 Euro.
Ausgenommen von der Zollfreiheit sind jedoch einige hochsteuerbare Waren wie Alkohol, Tabakwaren, Parfüm.
-> EUR 150,- gilt also erst ab Dezember 2008 !>>> der 01.12.2008 steht vor der Tür, was gilt nun? Hat sich etwas geändert und ist damit diese nervige Angelegenheit endlich erledigt? Ich bestelle öfters mal was aus den USA = "Drittland" (LPs) und wenn es mal was seltenes dabei ist, erreiche ich den "Minibetrag" von 22,00 € schnell.
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>>> der 01.12.2008 steht vor der Tür, was gilt nun? Hat sich etwas geändert und ist damit diese nervige Angelegenheit endlich erledigt? Ich bestelle öfters mal was aus den USA = "Drittland" (LPs) und wenn es mal was seltenes dabei ist, erreiche ich den "Minibetrag" von 22,00 € schnell.
Postverkehr:
Höchstgrenze für die zollfreie Einfuhr von Kleinsendungen erhöhtRechtzeitig vor Weihnachten wird ab dem 1. Dezember 2008 die Höchstgrenze für die zollfreie (nicht für die einfuhrumsatzsteuerfreie!) Einfuhr von Kleinsendungen im Postverkehr von derzeit 22 Euro auf 150 Euro je Sendung erhöht.
Für die Einfuhrumsatzsteuer bleibt es bei der bisherigen Wertgrenze von 22 Euro.
Das bedeutet, dass nur Postsendungen bis zu einem Wert von 22 Euro vollständig von den Einfuhrabgaben (Zoll und Einfuhrumsatzsteuer) befreit sind.
Ist dieser Wert überschritten, fallen nach der Neuregelung bis zu einem Wert von 150 Euro keine Zölle an. Die Sendung muss jedoch mit dem Einfuhrumsatzsteuersatz von 19 Prozent oder dem reduzierten Satz von 7 Prozent (z.B. bei Büchern) versteuert werden.
Herausgeber:
Bundesfinanzdirektion Nord
Rödlingsmarkt 2
20459 Hamburg
Kontakt:
Arnes Petrick
Tel.: 040/42820-2598
Fax: 040/42820-2385
E-Mail: zoll.presse@ofdhh.bfinv.deQuelle: Postverkehr: Höchstgrenze für die zollfreie Einfuhr von Kleinsendungen erhöht
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Ergänzung:
Es gibt übrigens noch einen anderen Betrag, den man im Auge behalten sollte:
"Einfuhrabgaben von insgesamt weniger als 5 Euro werden nicht erhoben."Das bedeutet, dass bis zu einem Wert von 26,30 Euro (bei Büchern etwa 71 EUR) keine Einfuhrumsatzsteuer gezahlt werden muss! Dies und anderes, was für Internetbesteller von Bedeutung sein dürfte, findet Ihr auf der Seite des Zolls: Fragen zum Internethandel