Danke für die Klarstellung. Deine Ansicht kann ich allerdings in keinster Weise nachvollziehen.
Asylrecht dient nicht dazu, Einwanderung durch die Hintertür zu ermöglichen. Folglich muss man Menschen auch abschieben, wenn sie kein Asylrecht haben. Der fehlende Grund zur Asylgewährung lässt sich nicht durch "Einleben" ersetzen. Es krankt eher daran, dass entsprechende Entscheidungen nicht schnell genug erfolgen und Abschiebungen jahrelang verzögert werden können. Natürlich gilt der Bedarf einer Abschiebung insbesondere auch für erheblich kriminell gewordene Asylbewerber.
Nein, insbesondere angesichts dessen, was kriminelle Asylbewerber bei Rückkehr in ihre Heimat möglicherweise erwartet, kommt dies ggf. einer härteren Bestrafung gleich, als sie ein Deutscher zu erwarten hat, mithin handelt es sich um eine Ungleichbehandlung. Wie lautet deine ethische Rechtfertigung hierfür? Vielleicht wäre es ja auch angebracht, auf sämtliche Hürden für eine Eimnbürgerung zu verzichten und diese Menschen sofort zu Deutschen zu machen. Was für triftige Gründe, nationalistisch-indentitäres Geschwafel zählt nicht dazu, sollten denn dagegen sprechen? Das würde außerdem Unsummen eimnsparen, die das restriktive Einwanderungs- und Asylsystem derzeit verbrennt.